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Die Wahl und Krönung der deutschen Kaiser zu Frankfurt am Main
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Stipulatione liac facla requiriren Sc. Kurfürsfl. Gnaden abcr-inal Nolarios. Notarii erbieten sich und requiriren festes liiscediscedunt omnes exceptis Elcctoribus und ersten Botschaftern,et incipit Electio.

In ipsa Electione reden Se. Kurfürstliche Gnaden das Col-legium an, und rufen solchemnach die übrigen Stimmen suoordine auf, werden aber ihrer eigenen Stimme halber von Kur-sachsen aufgerufen. Hierauf werden die übrigen Botschafter,Räthe, Notarii und Zeugen wieder gefordert und eingelassenund von Sr. Kurfürstlichen Gnaden eine Anrede gehalten. Nachgehaltener Anrede fragen Se. Kurfürstlichen Gnaden reliquosEligentes: ob dieses nicht ihr ernster AVille sei? Ouod illi(suppositis supponendis) affirmant. Worauf Se. Kurfiirstl.Gnaden die Notarien abermals requiriren, welche sich erbieten,und ihre Zeugen requiriren.

Se. Kurfürstliche Gnaden machen hierauf der Botschaft desNeu-Gewählten den Vortrag, ob Er zur Beschwörung der Wahl-kapitulafion bevollmächtigt. Diese Botschaft producirt in dessenVerfolg die Vollmacht, Die Vollmacht wird per Sccretarium inti-lnum abgelesen, und ratione manus et Sigilli vorgezeigt undrecognoscirt. Hierauf thun Se. Kurfürstliche Gnaden der ge-dachten Botschaft des Gewählten den Vortrag zur Beschwörungder Waldkapilulation, worauf derselben von dem zweiten Kur-mainzischen Wahlbotschafter die Eidesformel zugestellt, undalso der Eid vor dem Altar mit Legung der Hände auf dasEvangelium abgeschworen wird. (Siehe oben S. 29.) Pracstitojuramento gehl die Botschaft des Neugewählten auf ihre vorigePlätze; der zweite Kurmainzischc Herr Wahlbofschaftcr aberstellt Sr. Kurfürstlichen Gnaden die Proklamation desNeoelecti zu Händen, welche von höchst Ihnen verlesen, undalso der Gewählte in conclavi proclamirt wird.

Hoc facto requiriren Se. Kurfürstliche Gnaden die Nofariosweiter, diese aber ihre Zeugen; worauf höchst dieselben demersten Botschafter des Neoelecti die Gratulation abstatten unddarauf die Danksagung empfangen.

Die höchsten Herren Kurfürsten und die ersten Herren Bot-