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regeltcr Organismus gebildet werden. Dieser Organismus schloßsich, wahrscheinlich in Folge der vielfachen Berührungen mit denNesormirten, so ziemlich, den Grundsätzen des Prcsbyterialsp-siems an. Die entscheidende tirchliche Stimme erkannte man inder Generalsynode. Diese sollte der an der Spitze jedes Mini-steriums stehende Inspektor jährlich berufen, und daselbst solltenunter Leitung des Inspektors durch die Deputirten der einzelnenClassen Beschlüsse über den Cultus, die Externa und die Uebungder Disziplin gefaßt werden. Regelmäßig wurden diese Syno-den aber nicht gehalten; im Elevischen wissen wir von keiner,und im Märkischen sind nur vier Synoden von Unna, eine vonIserlohn und eine von Bochum erwähnt. In Ermangelung derregelmäßigen Synoden konnten die Inspektoren als oberste Lei-ter der allgemeinen kirchlichen Angelegenheiten angesehen werden.Aber auch diese scheinen sich wenig um die Erfüllung ihrer Pflich-ten und Ausübung ihrer Rechte gekümmert zu haben, oder abersie wurden durch die weltliche Behörde oder durch die ihnen un-tergebenen Geistlichen in ihrer Wirksamkeit gehemmt. Mitunterscheinen die Geistlichen sogar die Wahl eines Inspektors ver-nachlässigt oder verschmäht zu haben. Wegen der Nachlässigkeitoder Kraftlosigkeit oder Verhinderung einer Centralgewalt inkirchlichen Dingen mußte sich die Entwickelung des kirchlichen Le-benS mehr in den untergeordneteren Instituten, an Classen undClassenconventen, zeigen. Diese Convente wurden jährlich ein-over mehrmal unter Leitung des an der Spitze jeder Classe sie-benden Subdelegatcn gehalten. Durch solche Classensynodenwurde einige Einheit in die kirchlichen Verhältnisse der Gemein-den gebracht und den an der Spitze jeder einzelnen Gemeindestehenden Presbyterien die Grundsätze der zweibrücker Äirche»-ordnung eingeschärft oder ihnen besondere Agenden und Kirchcn-ordnungen bewilligt.
Vor diesem Friede» waren die Protestanten an manchenOrten, wo die Katholiken die Ueberhand hatten, gezwungen wor-den, sich außer ihren gotlcsdienfllichen Verrichtungen auch noch