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Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
Entstehung
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fung und Ordination dcr Geistlichen, die Handhabung der Kir-chcnzucht, die Ausübung des Visitationsrechtes und die Entschei-dung in Ehestreitigkeitcn ob. Erst später organisirte sich dasMinisterium genau und vollständig mit seinen verschiedenen Per-sonen und Instituten, unter Feststellung ihrer verschiedenen Rechteund Verpflichtungen.

Die einzelnen Ministerien hielten, wenn die Zeitumständees erlaubten, ihre gesonderten Synoden. Auf einer solchen Sy-node zu Mühlheim, 1655, vereinigte sich das jülichsche Ministeriummit dem unterbcrgischen und trat als eine besondere Classe unterdie nicderbcrgische Inspektion. Wir wissen nur von zehn Syno-den, welche dieses untcrbergische Ministerium für sich, unterjedesmaliger Leitung des Inspektors, gehalten hat. Im Jahre1665 vereinigte sich das unter- und oberbergische Ministerium,und von diesen vereinten Ministerien wurden bis zum Neligions-vergleich abwechselnd im Ober- und Unterbcrgischen nochzwölf Synoden gehalten. Die Gemeinden dieser Ministerienbedienten sich, wenn sie keine besonderen Ortsagcnden besaßen,als Richtschnur für ihren Cultus der zweibrücker Kirchenordnung,welche, 1557 von Herzog Wolfgang zu Zweibrücken publizirt,auf Empfehlung Wolfgang Wilhelm's 1612 angenommen undwiederholt auf der Synode zu Burg 1643 und zu Lennep 1655anerkannt wurde.')

Die Grundlage für die kirchliche Verfassung im Clevischenbildete die Gcneralsynodc zu Dinslaken und im Märkischen dieeinige Wochen später gehaltene Generalsynode in Unna. Weilder Pfalzgraf, die Seele und der Protektor des Strebens nacheiner genau bestimmten kirchlichen Ordnung, bald nachher über-trat, und die Lutheraner manche Feindseligkeiten von Seiten deskatholischen Neubörgers, wie auch deS reformirtcn Brandenbur-gers zu bekämpfen hatten, gerielh die einheitliche Entwickelung derkirchlichen Angelegenheiten in's Stocken, und nur langsam undmühevoll konnte in den einzelnen Ministerien ein in etwa ge-

ll) Jakobson, B. S. E, N2.