Dreizehntes Kapitel.
Vic Gebiete des clcvischen Herzogs bis zum Grbfolgeflrcit. 1K0Ä.
Vor dem Neligionsfriedcn war bei den einzelnen protestantischenGemeinden der clevischen Herzogthümer die Scheidung in lu-therische und reformirte Gemeinden noch wenig sichtbar. Allenannten sich Gemeinden der „wahren evangelischen Kirche".Seit dem Neligionsfriedcn begannen aber auch hier die sächsischenund schweizerischen Principien sich strenger zu scheiden, und senachdem man an einzelnen Orten eine allgemeine Betheiligungder Gemeinde an der Leitung der kirchlichen Angelegenheitengrundsätzlich beliebte oder der Gemeinde nur eine subsidiäre Be-theiligung zugestand, traten die Gemeinden als reformirte oderlutherische auf. An einzelnen Oertern bedurfte es noch mancherinner» Kämpfe, bevor die eine oder andere Richtung in derevangelischen Kirche zu alleiniger Geltung gelangte.
Zu Wesel ließ sich der Senat die neue Sache sehr angele-gen sein. Lange Zeit hatte der Pastor Gottfried Kindern diekathol. Religion noch tüchtig verlheidigt und vertreten; der Se-nat verwies diesen der Stadt. Hiermit schien der Herzog zu-frieden zu sein; denn er sandte an seine Stelle den HofpredigerNollius, in den er das Zutrauen setzte, daß er nach seiner Kir-chenordnung sich richten werde. Neben diesem predigte noch inWesel Heinrich Bommel, Hermann Hollandus, Johann Echtius,Thomas Plateanus. Durch englische Flüchtlinge entstand zwi-