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Neunzehntes Kapitel.
Die kleineren Gebiete: Die Herrschaften Wickrath und Schwanen-berg, die Grasschaft Sayn-Altcnkirchen, die Grafschaft Sayn-Hachenburg, die Herrschaft Homburg an der Mark, die GrafschaftHohcn-Limburg, die Herrschaft Giinbarn-Rcustadt, die FürstabtciEssen, die Fiirstabtei Werden, die Reichsstadt Dortmund,
Die Grafschaft Sayn wurde 1555 unter die Brüder Johannund Sebastian von Sayn getheilt; Johann erhielt Attenkirchen,Hachenburg und Zubehör, Sebastian Freusberg, Friedewald,Meinzberg und den saynschen Theil von Homburg. Bis dahinfinden sich noch gar keine Anklänge der neuen Lehre. Sebastianaber erklärte sich für die Reformation und führte selbige in sei-nen Besitzungen der Grafschaft Sayn, wie auch im Homburgi-schen in den Kirchspielen Drabenderhöhe, Nümbrecht, Marien-berghausen, Wiehl und Marienhagen ein. Kurze Zeit nachherwurde der übrige Theil der Grafschaft durch Heinrich IV. fürdas neue Bekenntniß gewonnen, 1577. Dieser war früherDomdcchant in Köln gewesen, hatte aber den geistlichen Standverlassen, sich verehelicht und sich mit seinem Bruder Hermannin das Erbe seines Vaters Johann und seines kinderlos gestor-benen Oheims getheilt. Als sein Bruder Hermann 1588 starb,kam er in den Besitz der ganzen Herrschaft. Das Kirchenwesenordnete er nach der churpfälzischen Kirchenordnung. „In Kraft
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