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Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
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synode getretenen Grafschaft Mörs und der Herrschaften Nheid,Odenkirchen, Wevelinghoven und Wickrathberg, wurden von feverProvinzialsynode vier Prediger und zwei Aelteste zur General-synode entsandt. Die schon bekannten ungünstigen äußeren Ver-hältnisse hinderten vielfach den regelmäßigen Zusammentritt derGeneralsynode. Die erste wurde 1619 in Duisburg, die zweite16 ll eben daselbst, die dritte 1619 in Goch, die vierte 1622,die fünfte 1633 in Duisburg, die sechste 1638, die siebente1641 in Wesel, die achte 1644, die neunte 1647, die zehnte1659, die eilfte 1653, die zwölfte 1656, die dreizehnte 1659,die vierzehnte 1662, die fünfzehnte 1665, die sechszehnte 1668und die siebenzehnte 1d71 in Duisburg gehalten.

Bei den Lutheranern dieser vereinten Gebiete finden wirbei Weitem weniger Einhelligkeit in kirchlichem Leben als bei denNeformirten. Wären die besitzenden Herren dem lutherischenBekenntnisse getreu geblieben, dann würde sich leicht und schnellein einheitlicher Organismus für die lutherischen Gemeinden ent-wickelt haben. Den Weg hiczu bahnte Wolfgang Wilhelm durchdie 1612 in Dinslaken gehaltene Generalsynode an. Hier ver-pflichteten sich alle anwesenden Dcputirten durch Unterschrift aufdie unveränderte aügsburger Confession, erkannten die Notwen-digkeit einer allgemeinen Kirchenoisitation an und stellten eine all-gemeine Kirchenordnung in Aussicht. Aber nach dem beiderseiti-gen Ucbertritte der Fürsten fehlte zu solcher Einigung die Anre-gung von Oben, und bei etwaigen sclbstständigen Einigungover-suchen mußten die Lutheraner offenen Widerstand vc» Seitender Regierungen befürchten. Darum begnügte man sich damit,daß man die Einigung auf die einzelnen Herzogtümer beschränkteund ein flllichsches, bergisches, elevisches und märkisches Ministe-rium bildete. Ihre Verfassung bietet die Grundelemente desspäter sogenannten Eollegiatsystems. Jedes Ministerium stelltesich nämlich unter die Leitung der Jurisdiktion eines Consistoriumsmit einem meist auf Lebensdauer gewählten Inspektor an derSpitze. Diesem mit seinen Assessoren lag vorzüglich die Prü-