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Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
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iminiestioms verfället, so soll er vom Consistorio aus GottesWort freundlich erinnert werden; wenn er dieses verachtet, sollder Inspektor ihn zur Besserung ermahnen; wenn er nach drei-maliger Ermahnung sich hartnäckig bezeiget, soll der Inspektorin einem ordentlichen oder außerordentlichen Classikal-Convent dieganze Sache vorbringen; wenn er hier straffällig gefundenwird, müssen im Eleve-Märkischen die Akten mit Antrage aufSuspension oder Absetzung dem Churfürsten übersandt werden,in Jülich-Berg dagegen kann ihn nach Befund der Sache dieClasse «Ii olllmo suspendiren, oder die Synode ihn, als deöPredigtamtes unwürdig, absetzen.') Alle vierzehn Tage oderwenigstens jeden Monat soll sich das Consistorium versammeln.Jede Gemeinde soll einen Prediger und einen Aeltesten zu denClassikal-Conventen senden, welche jährlich ein- oder zweimal ge-halten werden sollen. Hier soll referirt werden, ,,ob und wiedie Presbytcria, Sabath, Fest- und Bettage unterhalten, Kate-chisation und Kirchendisciplin geübet, die Armen und Schulenversehen worden, und ob auch sonsten etwas vorzubringen sei,darinnen das Gutachten und die Hülfe der Classe zum Bau undFortpflanzung der Kirchen von Nöthen sei." Aus jeder Classesollen vier Prediger und zwei Aeltcste als Deputirte auf diejährlich zu haltende Provinzialspnode geschickt werden. DieserProvinzialsynoden gab es vier: die jülichsche, bergische, clevischeund märkische. Im Jülichschen wurden von 1611 bis 1672 imGanzen 58 Provinzialsynoden gehalten; im Bergischen, wo sielängere Zeit hindurch jährlich mehre Male zusammentrat, findensich 102 Synoden angegeben; im Clevischen 61, im Märkischendagegen nur einige wenige. Diese vier Synoden sollten, aufAnregung eines außerordentlichen Conventes zu Düren (1610),alle drei Jahre zu einer Generalsynode zusammentreten« DieReformirtcn der Grafschaft Mark wurden erst auf der zweitenGencralsynode zu Duisburg 1611 dem gemeinsamen Ministeriumeinverleibt. Außer den Deputirtcn der auch zu dieser General-

I) S. Jülich-Rcrgischc K.-O, 49, Eleve-Märkische K.-O. 47.