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nete unter dem 24. Dezember 1615, daß allen denjenigen neubur-gischen Unterchanen von der Nitterschafr, dem Burger- undBauerstande, welche der katholischen Religion noch zugetbanwaren, oder doch Neigung zu derselben hegten, solches aber seit-her hätten verheimlichen müssen, frei stehen solle, ihren Glaubenfrei zu bekennen und dem katholischen Gottesdienst mit Messe,Predigthörcn, Anstellung katholischer Schulen und Kinderlehrcn,Prozessionen und Kreuzgängen abzuwarten, den Ausländern auchmit Wallfahrten durch das Land zu gehen, und wenn sich Einigemit Eidschwüren gegeneinander verpflichtet haben sollten, niemalszur kathol. Kirche zu treten, oder wenn solches geschehe, für einenMamelucken gehalten zu werden, so würde solches für nichtigerklärt. Es wurde ferner angeordnet, nach altem christlichemGebrauche, zu Ehren der Geburt, des Leidens und SterbensJesu Christi, in allen Kirchen dreimal des Tages, früh, Mit-tags und Abends zu läuten. Den lutherischen Predigern undüberhaupt allen Unterthanen, wurde befohlen, das Schmähengegen die Katholiken und gegen den Fürsten selbst sowohl inSchriften als in Predigten und Conversationen zn unterlassen,aber auch den Katholiken zur Pflicht gemacht, sich der Beschei-denheit zu befleißigen und die auf Uebertretung derselben gesetzteernstliche Strafe zu vermeiden. Dem canonischen Rechte wurdenamentlich in Ehesachen seine Geltung wiedergegeben; alle Dis-pensationen in Ehesachen, welche bis dahin nach protestantischenGrundsätzen gegolten hatten, sollten aufhören und verboteneEhen nicht mehr geschlossen werden. Zur Vermeidung alles Aer-gernisses, und damit die Fischhändler und Fischer wegen Herbei-schaffung ihrer Waarcn sich darnach richten könnten, sollte anden Fasttagen bei öffentlichen Gastmählern und in Wirthshäusernkein Fleisch mehr gespeist werden. Um auch in jeder Beziehungseine Verbindung mit dem katholischen Kirchenwesen und denkatholischen Fürsten zu bekunden, gebot er auch ohne Weiteresdie Einführung des gregorianischen Kalenders.') Schon vor
l> Menzel I. c. von Meiere», nieder!. Gesch., Forlsetz. >l. Buch 32, S. 5.36.