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Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
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Welt verkündet worden, und daß alle andern Sekten davon ab-gewichen seien. Darum habe er es für dringende Gewissens-Pflicht gehalten, zur alten Kirche zurückzukehren und in Glau-benssachen seinen eignen Verstand, der einigen, heiligen, katho-lisch-apostolischen Kirche unterzuordnen.')

Gleich bei seinem Uebertritte blickten die Protestanten mitAngst zu ihm hinauf und befürchteten, daß er mit allen seinenprotestantischen Unterthancn auf dieselbe gewaltsame Weise ver-fahren werde, wie die pfälzischen und sächsischen Fürsten ab-wechselnd mit Lutheranern und Neformirten gethan. Oeffentlichwurden diese Befürchtungen verbreitet. Der Fürst selbst aberwiderlegte durch ein Patent vom Juni 1614 die Ausstreuung,daß er seine Unterthancn wider ihr Gewissen beschweren und zueinem andern Glaubensbekenntnisse nöthigen wolle, und versicherte,daß er mit treuem Ernste und Eifer über den ReVersalien, durchwelche die kirchlichen Rechte verbürgt wären, halten, dasjenige,so etwa bisher dawider vorgegangen, abstellen helfen und inallein seinem Thun mit göttlichem Beistande seine Ehre, des Va-terlandes Wohl und die liebe Gerechtigkeit ohne Rücksicht aufden Religionsunterschicd in Acht nehmen werde. ^) Bei derUnterhandlung mit Brandenburg zu Wesel verhieß er, daß dieUebung der röm. Religion, wie auch der augsburgischen undreformirten Confession in allen diesen Ländern, Städten u. Dörfernfrei und gemein bleiben und unter allen Eingesessenen, geistli-chen wie weltlichen, guter Friede und Einigkeit erhalten werdensolle. Was er hierdurch versprochen hat, hielt er auch und ließ denProtestanten völlig freie Neligionsübung. Natürlich aber war esauch, daß er nicht weniger Freibcit für sein Bckcnntniß wollte:wo das katholische Bekcnntniß verboten war, da aunullirte eralle Ausschließungsbestimmungen und wollte seinem Glaubenvöllig ungebindertc Uebung verschaffen und sichern. Er vcrord-

1) Nun! civitst!» !>uc est reNziunis eiitli, nullius

» VVillioiimis in c-UIi. puli'iii inbulil, a.

2) Sv 6. S. (i7. Jakobson V. S. M6.