Jobann Wilhelm war die Einführung dieses Kalenders verord-net den 3l. Octobcr 1583;') aber die Protestanten hatten ihnnicht annebmcn wollen. Gar störend wirkte der Eigensinn derProtestanten, womit sie sich nur gegen Alles, wa? von Rom herkam, gleichviel ob gut oder schlecht, so auch gegen den verbesser-ten gregorianischen Kalender verschlossen, auf die öffentlichenVerhältnisse und das bürgerliche Gcschäftslcbcn ein. Die Katho-liken bedienten sich des neuen, die Protestanten des alten Kalen-ders; das konnte nur Verwirrung über Verwirrung bringen.Solcher Verwirrung im kirchlichen wie bürgerlichen Leben wollteder Pfalzgraf vorbeugen und forderte strenge von allen seinenUntcrthancn die Annahme des neuen Kalenders.
Aber den Protestanten, welche gewohnt waren, an gar keineReligionsfreiheit zu glauben, wenn ihnen nicht die Freiheit gege-ben war, alle Andersgläubigen zu unterdrücken, war dieses Prin-zip der Duldung gegen die Katholiken im höchsten Grade un-leidlich, und sie schrieen über unrechtliche Bedrückung, wenn dieKatbolikcn gleichmäßig geduldet wurden wie sie. GesetzlichenGrund für die lautesten Klagen über Verletzung der Ncversalenglaubten sie darin zu finden, daß er den in den Ncversalen vor-kommenden Ausdruck „zulassen" praktisch durch „lassen" inter-pretirte, gemäß dieser Interpretation einzelne Mandate erließ »,demzufolge den Grundsatz der Duldung nur gegen die protestan-tischen Gemeinden befolgen wollte, welche schon vor der bran-denburg-neuburgischen Besitzergreifung und vor seinem Uebcr-tritt dem protestantischen Bekenntnisse gehuldigt hatten. Trotzder mannigfachsten Anfechtungen dieses Grundsatzes konnte derPfalzgraf aber nicht weiter als zu der Erklärung vermocht wer-den, „daß nach Inhalt der Ncversalen, welche beide Chur- undFürsten den Ständen und Eingesessenen obgemelter Landen ver-liehen, daS Exerzitium der evangelischen Religion an solchenOrten, alwo dassclbigc a dato obgemelter Ncversalen bis dabin
2) Scott, Bt>, l. S, 54,