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Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
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ciitvicinitii, und es schien, daß schmerzlich die Wunde ßch wiederöffnen wolle, welche man beim westphälischen Frieden angeheiltgelassen. Verschiedene protestantische wie katholische Neichsfür-sten machten Miene, Partei zu nehmen. Dem Kaiser aber lagdie Ruhe am Herzen, und er erließ ein Mahnschreiben, woriner die streitenden Fürsten aufforderte, die Waffen niederzulegen,vw überzogenen Länder zu räumen und friedlich die Sache beizulegen, wenn sie nicht die kaiserliche Ungnade auf sich ziehen unddie durch den westphälischen Frieden vorgesehenen Friede,ismittclin Anwendung gebracht wissen wollten. Nach verschiedenen ver-geblichen Vermittlungsversuchen, welche von Seitender Gencral-staatcn, des Statthalters der katholischen Niederlande, deS Chur-fürstcn von Cöln, des Herzogs von Lothringen geleitet wurden,kam man endlich über eine persönliche Zusammenkunft der strei-lendcn Fürstcn übcrein. Am l9. August 1951 kamen sie, vonibren Näthen und holländischen Abgeordneten begleitet auf demFelde zwischen Angermont und Kaiserswerth zusammen. Das er-sehnte Ziel ward nicht erreicht, und nur so viel wurde gewon-nen, daß man einige Tage nachher über einen einstweiligenWaffenstillstand und über einen neuen in Essen abzuhaltendenCongreß übereinkam. Auch dieser Congrcß ging ohne Erfolg zuEnde. Endlich, den 18. October, kam unter Vermittlung zweierkaiserlichen Commissarien, deS Feldmarschalls, Grafen von Hatz-feld und des Reichshofrathcs Johann Anethanp ein Vergleich inCleve zu Stande. Dieser Vergleich bestimmte, es solle durchSchiedsrichter auS beiden Rcligionsparteicn entschieden werden,ob die freie ReligivnSübung nach dem Normaljahr >924, wieder Pfalzgraf verlangte, oder nach dem Jahre 1912, wie derChurfürst gemäß dem Vergleiche von 1947 wollte, festgesetztwerden solle; könnten sich aber die Parteien hierüber nicht eini-gen, dann sollte die Sache vor den Kaiser gebracht und vonihm für die Parteien bindend entschieden werden, bis dahin sollteAlles in den Stand vor den Unruhen zurückversetzt werden.I» Betreff des Besitzstandes sollten die Fürsten die ihnen durch