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aber das friedliche Verhältnis?. Die Reichsstadt Stachen übtegegen ihre protestantischen Insassen dasselbe Recht, welches soviele andere Städte gegen ihre katholischen Einwohner geübt.Scbon 1559 hatten in Aachen mehrere Bürger freie Uebung derprotestantischen Religion verlangt, waren aber vom Magistrateabgewiesen worden. Um für alle Zukunft gleiche Grundsätze zusichern, ward am 7. März 1565 ein Statut festgestellt, welchesbestimmte,,, daß Bürgermeister, Schöffen und Rath zu Aachenkünftg, wie vorhin, bei der einigen katholischen Religion bleibenund zu Raths- und Stadtämtern keine andern Personen, als vonderselben Religion zugelassen werden sollten". Nach dieser Zeilverstärkte sich aber die protestantische Partei durch wohlhabendeniederländische Familien, welche dem reformirten Bekenntnisseanhingen und durch Verfolgung unter Alba auszuwandern genö-tbigt wurden. Ihre Zahl und ihr Einfluß wurde so groß, daß1574 gegen die Convention von 1569 mehrere Protestanten zuRathsmännern gewählt wurden. Jetzt glaubten die Protestan-ten die öffentliche Uebung ihrer Religion durchsetzen und die Er-laubniß zum Bau einer Kirche erringen zu können. Aber dasNebergewickl im Rathe war noch auf katholischer Seite, und dasBegehren ward abgeschlagen. Als sie aber dem Rathsbeschlussezu Trotz einen Prediger annahmen und ihren Gottesdienst ein-richteten, wandte sich der Rath an den Vogtherrn, den Herzogvon Jülich. Dieser ließ zwar den eigentlichen Prediger verhaf-ten; aber für den abgetretenen traten schnell mehrere anderePrediger ein, welche mit noch größerer Heftigkeit für ihre Re-ligion eiferten. Jetzt brachte man die Sache an den Kaiser.Dieser erließ 1581 verschiedene Befehle gegen die Protestanten;aber auch diese Befehle blieben ohne Erfolg. Da ernannte derKaiser den Bischof von Lüttich, Ernst von Baiern, den HerzogWilbelm von Jülich, Philipp von Winnenberg und Philipp vonNassau-Weilburg zu seinen Commissarien, welche über die Beob-achtung des Statuts von 1569 wachen sollten. Die Delegir-
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