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Religionsfrieden konnte sie dies bleiben und nach dem Willendes Magistrates wollte sie es bleiben. Alle öffentliche Hebungder protestantischen Religion war in Köln untersagt. Auch ge-gen die geheime Uebung sprachen die Edicte von 1570 gar strenge.Aber diese letztern Edikte scheinen allmählich mit großer Nach-sicht gehandhabt worden zu sein. Im Geheimen auf eines jedenMannes Ansicht, Gesinnung und Ueberzeugung zu lauschen, aufdie gehässigste Weise sein Recht geltend zu machen und mit dergrößten Pedanterie auf dem genauen Vollzug seiner Edikte zubestehen, hielt der Magistrat nicht für seine Sache und Pflicht,und so konnte sich noch mancher geheime Anhänger der augsbur-gcr Consession in der Stadt erhalten. Die Zahl derer, welcheim Geheimen nach den Grundsätzen der augsburger Confessions-vcrwandten lebten, scheint nicht gar geringe gewesen zu sein;denn schon 1575 bildeten sie eine geordnete Gemeinde, von wel-chem Jahre sich noch ein Gemciuderechnungsbuch vorfindet. Indiesem Jahre überreichten sie auch auf dem Wahltage des römi-schen Königs Rudolph den Churfürsteu eine Supplik um freieReligionsübuug, aber ohne Erfolg.') Im Hinblicke auf diegünstigen Erfolge, welche die Protestanten in andern Reichs,städtcn, wie Frankfurt, Spcier, Worms, Augsburg, Ernirt,Rezensburg, erlangten, und namentlich angeregt durch die Be-strebungen der Protestanten in der Nachbarstadt Aachen, schöpf-ten sie wieder neue Hoffnung. Sie hoffte», vom Kaiser einenSpruch erlangen zu können, der des Religionsfriedcns Bestim-mung, betreffend die Reichsstädte, aufhebe, in die vom Reichegarantirten Rechte des kölner Magistrats eingriffe und ihnendas erlaubte, was in seinem guten Rechte der Magistrat ver-weigerte. Vorerst glaubten sie aber ihr Heil noch beim Senateselbst versuchen zu müssen. Sie setzten eine demüthige Bittschriftan den Rath auf, um ihn in Hinweisung auf ihr ernstes Stre-ben nach der ewigen Seligkeit zur Gestattung der freien Uebungzu bestimmen. Sie wiesen darin den Verdacht von gefährlicher
l) Häbcrlin. Bd. 9. S. 387.
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