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Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
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auf seiner Kanzlei und ließen ihn wählen, ob er ihrer augen-blicklichen Gewalt über ihn und ihrer Nachc erliegen oder ob erdurch Resignation auf sein Erzsiift und durch Heirath ihreSchwester wieder zu Ehren bringen wollte. Die Alternativewar nach beiden Seiten strenge: er mußte sich entscheiden undschwur, die Agnes zu Heirathen; dabei hegte er die Absicht, aussein Erzstift zu resigniren. Aber einige seiner Freunde, welcheprotestantisch gesinnt waren, namentlich die Grafen von Solmsund Neucnar, ließen sich bei dieser Gelegenheit nicht gerne dengünstigen Augenblick entreißen, das Reichsgesetz über den geist-lichen Vorbehalt in einem eklatanten Beispiele über den Haufenzu werfen, und die schöne Agnes lockte gar mächtig der Gedankeund die Hoffnung, aus einer unbekannten Eanonissin eine mäch-tige Churfürstin zu werden. Durch den zusetzenden Rath seinerFreunde und die Schmeicheleien seiner Agnes bewogen, faßte erden Plan, auch nach seiner Vermählung den Churstaat zu be-haupten und der Welt zu zeigen, daß auch ein Verehelichter aufeinem erzbischvflichcn Stuhle sitzen könne. Man wies ihn dar-auf hin, wie man sich auch in andern Theilen des Reiches überdas Gesetz des Vorbehaltes hinwegsetzte, und wie manche Hoch-stifter und Erzbisthümer auch noch unter der Verwaltung vonMännern andern Glaubens und Standes geblieben wären.Wenn im Erzstifte Magdeburg, so demonstrirten sie, der dran-denburgische Prinz Joachim Friedrich auch nach seiner Vermäh-lung die Verwaltung des Erzstiftes nicht niedergelegt habe, wennin den BiSthümern Paderborn, Osnabrück, Halberstadt, Minden,Lübeck, Werden, Camin, Schwerin, Ratzeburg die Domkapitelprotestantische Fürstensöhne sich zn Bischöfen oder Administratorengewählt hätten, und wenn Bisthümer, wie es mit Meißen ge-schehen, ganz mit allen Gütern und Einkünften an weltlicheLandesherren übergeben werden könnten, so dürfe er doch gleichenRechtes sich bedienen, dürfe Heirathen und dennoch katholischerErzbischof bleiben, oder hcirathcn, den Glauben ändern, dieVerwaltung des Erzstiftes behalten, aber das Kapitel in dem

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