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Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
Entstehung
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die Dekrete dieses Concils zu promulgiren. Außer dem Clerusgab Stadtmagistrat und Universität die heiligen Versicherungendes treuen Festhaltend an den trienter Beschlüssen. Die Uni'versirät versprach, sich nach den Bestimmungen des Concilsreformiren zu wollen; namentlich versprach sie, daß sie für dieZukunft in den vier Fakultäten Niemauden zu irgend einer Pro-morion zulassen werde, der nicht vorher das Glaubensbekenntnißnach der Vorschrift des Concils abgelegt habe.') Seit demletzten energischen Magistratsdecrete gegen die Protestanten, vomJuli 1S70, verhielten sich die noch übrigen Anhänger der neuenLehre stille und unbemerkt, bis sie wieder von einigen landflüch-tigen niederländischen Geusenschaaren zu neuem Aufruhr sich an-reizen ließen (1572). Die Zahl dieser Eindringlinge war sogroß, daß sie gegen neunzig Häuser anfüllten. Der Senat zeigtesich gqnz passiv bei dem dauernoen Zuwachs solcher Neuerer undbei ibren immer kühnern Unternehmungen, um allmählich alleGewalt in der Stadt an sich zu reißen. Er schien von demseitherigen Prinzip der strengsten Oppositon gegen die Neuerunggänzlich abgewichen zu sein. Auch die Universität schien ibrenalten Eifer verloren zu haben. Alles, was katholisch war, schienin Mitten der größten Gefahren zu schlafen. Nur Einer hielttreue Wacht für den alten Glauben und die alte Ordnung; daswar Peter Rheid. Er ließ nicht ab, Bischof und Magistrat mitBitten und Mahnungen zu bestürmen, bis beide ernsten Willenund Eifer zur Unterdrückung der neuen Lehre und zur Auswei-sung der niederländischen Fremdlinge bekundeten. Durch Ver-mittlung des Dechanten des Andreasstiftes, Johannes Schmölzenwurde der Erzbischof Salentin, Graf von Isenburg, dahin ge-bracht, daß er in einem eignen Mahnschreiben Clerus und Uni-versität zu nachdrücklichen Maßregeln gegen die Neuerung auf-forderte. Um diese zu besprechen hielten Clerus und Universitätim Stifte Alsrise sck z;racku.-> einen Convent. Hier wurde vomUniversitätsrektor dem vr. ntr> iur. Jakob Middendorp und

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