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solche Norm angenommen habe und es in der ganzen Diözeseeingeführt wissen wolle. Darauf wurde es vom Sekretär desDomkapitels All. Peter von Cosseld mit lauter Stimme verlesen.Hierauf begaben sich die versammelten Acbtc, Dechanten undPastoren in das Kapitelhaus und erklärten, daß sie sich in allenStucken bereitwillig nach dieser Reformation richten wollten.Gerne hatte der Herzog Wilhelm von Jülich die aus seinenLanden zur kölner Synode berufenen Geistlichen ziehen lassenund bereitwillig bot er seinen weltlichen Arm, um dem Syno-dalbeschluß in Betreff des Interims Nachdruck zu verschaffen.In seinem ganzen Gebiete wollte er diese Glaubcnsformel ein-geführt wissen. Im Churstaate wie in den herzoglichen Landenzogen Commissarien umher, welche die Prediger auf die Amts-stättc forderten und ihnen die Wahl ließen, entweder das In-terim anzunehmen oder auszuwandern. Im Kölnischen war dieSache schnell erledigt, weil einestheils wenige und dazu nochheimliche protestantische Gemeinden Hierselbst bestanden, anderer-seits die wenigen heimlichen protestantischen Prediger keinenMuth hatten, den Verordnungen des streng katholischen Chur-fürsten Widerstand entgegenzusetzen. Die ganze Sache lief hiermehr auf eine gewöhnliche Kirchenvisitation hinaus. Mitmehr Unruhen, Bedrückungen und Verweisungen hing die Jnie-rimseinführung in den herzoglichen Landen zusammen.Allenthalben, wo sich Protestanten befanden, wurde» herzoglicheCommissarien hingesandt, welche den Predigern das Versprechenabnehmen sollten, das Interim als eine Richtschnur in Lehreund Gebräuchen annehmen zu wollen. An manchen Ortennahm man es gutwillig an, an manchen richtete man sich nurscheinbar oder halbwegs darnach, und wieder an manchen Ortensträubte man sich mit aller Anstrengung dagegen. Genaue undausführliche Nachrichten, wie und unter welchen Umständen esin den einzelnen Orten der herzoglichen Lande eingeführt wor-den, fehlen. Doch müssen wir mit allem Grunde vermuthen,daß dort, wo in den Jahren 1549, 50 und 51 protestanrischc
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