den noch katholischen Kirchen der Stadt, der Dominikaner- Au-gustiner- und Carmeliterkirche strenge verbot. Außer Wesel ge-wann die lutherische Lehre noch in Duisburg, 1538 und BiSlich,1539, Eingang. Die Gemeinden zu Orsoy, Meiderich undBeeck fielen 1547 und die zu Ruhrort 1551 von dem kath.Glauben ab; durch den Einfluß wallonischer Flüchtlinge schlugensie sich zu den Grundsätzen der schweizerischen Reformatoren,
Im Jülichschen gewann die neue Lehre in dieser Zeit An-hang in Düren, Frechen und auf einigen Rittersitzen.
Im Bcrgischen wurden durch den Uebcrtritt einheimischerGeistlichen oder durch die Wirksamkeit fremder Prediger prote-stantische Gemeinden gebildet, in Lennep 1549 durch die VikareIoh. Schlunkrave, Steffen und Martin Henkel, in Remscheiv1548 durch Ambrosius Vaßbender; Gemeinden, welche sich spä-ter dem rcformirten Ministerium anschlössen, wurden 1539 inSchöller durch Rambert von Heinsberg, 1539 in Sonnborn durchHerm. Weimers, 1549 in Wald durch Ioh. Wolferts, in Kro-nenbcrg durch Peter aus dem Bruch, 1546 in Mettmann durchDietr. Reiß und 1559 in Düffel durch Ioh. Dornen.
In der Grafschaft Mark arbeitete in Lippstadt der ausBüderich nach Sachsen geflohene und hierher gerufene Oemikenim Vereine mit Weftermann mit gutem Erfolge an der Einfüh-rung der Reformation. Durch eine eigene Kirchenordnung such-ten sie ihre neuen Einrichtungen zu festigen. Solche Neuerungenerregten aber das Mißfallen deS Herzogs Johann, und er er-klärte den Lippstädtcrn, „es gezieme sich nicht, daß die Bürgernach Wohlgefallen Prediger erwählten und ansetzten; das sei einRecht der LandeSobrigkeit, deßwcgen sollten sie sofort sene Neu-linge und Abtrünnigen fortsagen, die eine vom Papst und derrömischen Kirche verworfene und verdammte Lehre ausbreiteten,und wofern sie eine neue Kirchenordnung verlangten, solle ihnenin Kurzem damit gewillfahrt werden.^) Bald darauf erließer in Gemeinschaft mit dem Grafen Simon von der Lippe ein
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