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Im Clevischen konnte zu Wesel der Magistrat trotz dem,daß er die Schriften Luther's öffentlich verbrennen ließ (1529),den von Klopreis, Gerh. Oemiken und Adam Bririus von Nor-den ausgestreuten Saamen der Reformation nicht völlig ersticken.Durch Veranlassung einer Predigt des Propstes Ant. Für-stenberg an der Willibrorvskirche über die Verdienstlichkeit derguten Werke und einer Gegcnpredigt des Augustinerlektors Joh.Sonsbeck über die alleinige Wirksamkeit der göttlichen Gnadesammelten sich die geheimen Anhänger Luther's wieder zu einerbesondern Partei (1531). Diese zählte ihre Glieder im Magi-strate wie im Volke. Zur Abhaltung des Gottesdienstes scheinendie Neuerer einen heimlichen Prediger angenommen zu haben;denn 1532 befahl Herzog Johann, daß der heimliche Pre-diger aus Wesel vertrieben werde. Die Zahl der Protestantenwuchs von Jahr zu Jahr. Der evangelisch gesinnte Theil desMagistrats wußte es dahin zu bringen, daß 1538 JmandOrzenius von Duisburg als Prediger der neuen Lehre berufenwurde. Dieser, mit Ant. Morenanus von Mecheln, Kaplanan der Mathenaischen Kirche, im Vereine, gewann dieser Refor-mation einen immer größeren Anhang. Die Bürgermeister vonVerth und Joh. Schilling erwirkten beim Herzoge die Erlaub-nis?, zur Ausweitung des Abendmahles unter beiden Gestalten,und am Osiertage 1540 empfingen selbiges auf diese Weise>500 Eommunikanten. Bei solchem Wachsthum des Protestan-tismus wurde die Berufung von Predigern nothwcndig. Manberief den Augustiner Gisbert von Neukerkcn und Eberhard vnoUtrecht für die Mathenaische Kirche und Joh. Volk von Elber-feld für St. Willibrord. Beide Kirchen blieben fortan demkath. Gottesdienst entzogen.') Vor und nach wurde das Prozession-gchen, die Bildervcrehrung, Privatmesse und Beicht abgeschafft,die deutsche Sprache bei der Taufe und der deutsche Psalmgesangeingeführt. Der Magistrat griff soweit in die Gewissensfreiheitder Katholiken ein, daß er das Messelesen und Beichthören in
>) v. Steinen, clev. Gesch. S. 2-1. Ilnmvlnisn», p. !0>6.