vernehmen ließ. Von Allem, waS die protestantischen Theologennachgeben ooer annehmen zu dürfen glaubten, davon wurden sieimmer wieder durch solche Schreiben Luthcr's abgebracht. Ineinem Briefe an Melanchthon schreibt er, daß er Tag und Nachtin stetem Nachdenken lebe, die ganze Schrift durchsuche und im-mer mehr und mehr gekräftigct werde in dieser ihrer Lehre, „sodaß ich mir, ob Gott will, nichts werde nehmen lassen, es gebedarüber, wie es wolle."') In einem Bedenken über die Ver-gleichsmittel zeigt er klar und deutlich, wie wenig man an güt-liche Uebercinkunft denken konnte, so lange Luther das Wort zuführen vermochte. In den Glaubensartikeln, schreibt er, dürfegar nichts nachgegeben werden; cr verwirft den Satz, daß manauch unter einer Gestalt communiciren könne, unter einer Ge-stalt könne das Sakrament nicht gereicht werden; verwirftschlechterdings den Cölibat, die Privatmesse, den großen undkleinen Canon, weil er Christi Leiden lästere; in die Kloster«regeln dürfe man nicht willigen; Jurisdiction könne man denBischöfen nicht lassen, allenfalls ihre Würde, wenn sie die Lehrefrei ließen; die Ehesachen gingen die Bischöfe, Offiziale u. s. w.nichts an; mit Abstinenzen und Fasten dürften die Gewissen nichtbeschwert werden.") Da auf solche Weise alle Verhandlungennutzlos erschienen und eine allgemeine Einigung nicht erzielt wer-den konnte, ließ der Kaiser den Schluß des Reichstages ansa-gen und den Abschied ausarbeiten. Den 22. September wurdeder erste Abschied öffentlich vorgelesen, des Inhalts: „ES soll-ten sich der Churfürst von Sachsen und seine ConfcssionS-verwandten bis zum 15. April des kommenden Jahres bedenken,ob sie sich der unverglichenen Artikel halber mit der christlichenKirche, päpstlicher Heiligkeit, dem Kaiser, den andern Churfür-sten, Fürsten und Ständen des heiligen Reichs, auch andernchristlichen Häuptern und Gliedern der gemeinen Christenheitbis zur Erörterung eines nächstkünftigen Concilö wieder vcreini-
1) Scckend. I. II. §. 59. 12.; Salig, B. 2 K. 5.
2) Salig, B. 2. Ä. 0.
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