Gange zwischen GerichtSdienern zum Jnquisitoriat begegnete ihmder vertriebene Klarenbach, der sich durch Mutheinsprechung undöffentliche Verteidigung der ketzerischen Lehren Klopreis'ensauch als Ketzer bekundete. Mit seinem Schützlinge mußte ergleiches Loos teilen und auch in's Gefängniß wandern. Kla-renbach hatte nun seine Rolle ausgespielt, nicht aber Klopreis.Er fand Gelegenheit, aus dem Gefängnisse zu entspringen undschlug sich nun aus die Seite der Wiedertäufer. In Münstermachte er den ganzen unheilvollen Unsinn in der „ neuen Sion"mit, saß am Hofe des Königs Johann im Rathe für Ehesachenund hatte beredt der Vielweiberei das Wort gesprochen. Erwurde später als Verkünder der wiedertäuferischen Lehre nachWarendorf gesandt, und, als diese Stadt vom münsterisch-bischöf-lichen Heerführer Johann von Rasfeld eingenommen wurde, mitseinem Collegen Gottfried Strahl verbrannt (1S34).
Klarenbach blieb indeß im Kerker. Die Versuche ihn zubekehren oder zum Wiederruf zu bewegen, waren vergeblich: seinWiderstand hingegen schien mehr auf Eigensinn, Halsstarrigkeitund Katholikenhaß als auf innerer Ueberzeugung zu beruhen.Sein ganzes Betragen im Kerker, vor seinen Richtern und vorgutmüthigen Sündenbekehrern trägt die deutlichsten Zeichen voneiner Art religiösen Wahnsinnes.
Ein Gleiches muß von Peter Fliesteden gesagt werden, dersich als ersten Reformator im Jülichschen bemerkbar machenwollte. Weniger über sein früheres Leben als über Klaren-bach's wissen wir. Sleidan nennt ihn, wie Klarenbach, kurz-weg einen gelehrten Mann, litmutus. Wo er aber seine Ge-lehrsamkeit und seinen haß gegen die Kirche hergeholt, wissenwir nicht. Sleidan sagt von ihm, daß er über das Abendmahlund über andere Dogmen verschiedener Ansicht mit den „Päpst-
1) S. Hiunelinann. S> 1234 z Kerssenbrock, Gesch. der- Wiedertäufer zumJahre 13.14.
2) keekli»us, «acr» s»«?. tert. rvtarm.dileiäitu, INi. VI. Sil »», I32!>.