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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
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in welchen es sich um die Verhcirathung von Erbtöchtcrnhandelte, von diesen standesung l eich e Ehen'geschlossen wor-den sind, sofern man nämlich von der (freilich an sich un-richtigen) Voraussetzung ausgeht, daß die frciherrlich vonAl den burgisch c Familie seit ihrer Erhebung in den Rcichs-grafenstand zu dem hohen Adel gehört habe. Der erste Fallereignete sich im Jahre 1677, in welchem Anton I, seineälteste Tochter erster Ehe, Antonie Auguste, die damalsdie Erbtochter war,^') mit Friedrich Ulrich Gülden-low vermählte. Dieser war ein natürlicher Sohn des KönigsFriedrich III. von Dänemark ^') und der Gräfin Samsöegewesen: er war also, da die außereheliche Geburt kei-nen Adel fortpflanzen kann, wie hoch auch der Rangder außerehelichen Erzeuger sein mag seinem Geburts-standc nach ein'Bürgerli cher, und war dies so lange,bis er zum Grasen zu Laurwigeu erhoben worden war.Der Graf von Güldeulöw stand also, was die Ge-burtsvcrhältnisse anbelangt, dem Grafen Anton I., Freiherr»von Aldenburg, in aller und jeder Beziehung vollkommengleich: einer wie der andere war ein außerehelicher Sohneines regierenden Herrn, und nachher in den Grafen st anderhoben. Nur der Unterschied fand zwischen den beiden Herrenstatt, daß Anton I. durch den d eutschen Kaiser, Güldeu-löw aber durch den König von Dänemark in den Gra-fenstaud erhoben worden war: daß also Ersterer wenn auchnicht zum hohen, doch jedenfalls zum d cutsch en Adel, Gül-

5) Anton I. hatte ans seiner ersten Ehe mit der Gräfin AugusteJohanna von Sa y n - W i t t g c n st c i n fünf Töchter, aber keinen Sohn:sein Sohn An ton II. stammt ans der zweiten Ehe mit Charlotte EmilieLaTremonille, Tochter des französischen Herzogs von T a r c n t e, undwurde erst nach dem Tode Antvn's l. am 26. Juni 1681 geboren. Vcrgl.Jenaer Urtheil S. 63.

A«) Durch Versehe» ist in meiner Schrift über Mißheirathen S. 131 stattKönig Fri ed ri ch III. der Name Christian V. gesetzt worden, von wel-chem die Verleihung des Titels als Grafen von D a n e s k i o l d - S a m-söe an die Deöeendinten des Grafen Güldenlöw ausging.