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II. Nachweis, daß die hohe Bundesversammlung durch de»Bundesbcschluß vom 12. Juni 1843 durchaus nicht die Suc-
cesstonsunfähigkeit des Grafen Gustav Adolph Bcntinckausgesprochen hat.
§ 27. 1) Vorbemerkung. Der Vortrag des Freiherr» v. BlittcrS-
dorff in der Reclamationscoimnission vom Jahr 1848§ 28. 2) Die Eingabe der Bentinck'schen Agnaten vom 9. März1843 enthält die Bitte, den Grafen Gustav Ad. Bcntinckfür successionsunfähig zu erklären, nicht.
§ 29. 3) Die h. Bundesversammlung hat den Bentinck'schen Agnatendurch den Bundesbeschluß vom 12. Juni 1845 nicht mehr
gewährt, als sie gebeten hatten 56
§ 30. 4) Die Handhabung des Bundesbeschlusses vom 12. Juni1845 in dem von den Bentinck'schen Agnaten behauptetenSinne würde einen neuen Bundcöbeschluß, eine authen-tische Interpretation erfordern, nicht bloß eine Vollzugs-verordnnng 58
III. Vcrhckltniß des Beschlusses der provisorischen Central-gewalt vom 8. November 1849 zu dem Bundesbcschluß
vom 12 Juni 1843.
§ 31. 1) Die Vorgänge unter den Reichsministern Hrn. N. v. Mohl
und Herrn Detmold 69
§ 32. 2) Inkompetenz der provisorischen Centralgewalt zum Erlasse
vom 8. November 1849 ...... 63
§ 33. 3) Nachweis, daß die hohe Bundesversammlung gerade dannnicht verpflichtet ist, den Erlaß der provisorischen Central-gewalt vom 8. November 1848 zu vollziehen, wenn manihn mit dem Pözl'schen Gutachten als eine Vvllzugsver-
ordnung betrachtet 65
8 34. 4) Nachweis, daß sich die Bundescommission in ihrem Vor-trage vom 29. September 1851 bereits gegen die An-nahme einer Verpflichtung der hohen Bundesversammlungzur Vollziehung des Erlasses der provisorische» Central-gewalt vom 8. November 1849 ausgesprochen hat, und zwar
s) in dem Gutachten der Majorität
§ 35. d) desgleichen in dem Gutachten der Minorität§ 36. o) Fortsetzung. Bcurthcilung des von dem Rcichsjustizmtnistcrv. Mohl am 3. Octobcr 1348 an das Gesainmtrctchs-mtnistcrium erstatteten Berichtes, in dem Vortrage derBundeöcommission vom 29. September 1851§ 37. 5) Antrag des Herrn Grafen Karl Bcntinck vom 16. Ja-nuar 1852 an die hohe Bundesversammlung, die Be-schlußfassung auf die Reklamation vom 18. Juni 1851vorläufig auszusetzen 73
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