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Ueber hohen Adel und Ebenbürtigkeit : nach d. dt. Reichstaatsrecht u. d. dt. Bundesrecht überhaupt u. mit Rücksicht auf d. gräfl. Bentinck'schen Rechtsstreit insbesondere ; zugleich e. krit. Beleuchtung d. Schrift: 'Die Competenzfrage in dem gräflich Bentinck'schen Successionsstreite. E. rechtl. Gutachten...erstattet von Dr. J. Pözl, ... , München 1853.'
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II. Nachweis, daß die hohe Bundesversammlung durch de»Bundesbcschluß vom 12. Juni 1843 durchaus nicht die Suc-

cesstonsunfähigkeit des Grafen Gustav Adolph Bcntinckausgesprochen hat.

§ 27. 1) Vorbemerkung. Der Vortrag des Freiherr» v. BlittcrS-

dorff in der Reclamationscoimnission vom Jahr 1848§ 28. 2) Die Eingabe der Bentinck'schen Agnaten vom 9. März1843 enthält die Bitte, den Grafen Gustav Ad. Bcntinckfür successionsunfähig zu erklären, nicht.

§ 29. 3) Die h. Bundesversammlung hat den Bentinck'schen Agnatendurch den Bundesbeschluß vom 12. Juni 1845 nicht mehr

gewährt, als sie gebeten hatten 56

§ 30. 4) Die Handhabung des Bundesbeschlusses vom 12. Juni1845 in dem von den Bentinck'schen Agnaten behauptetenSinne würde einen neuen Bundcöbeschluß, eine authen-tische Interpretation erfordern, nicht bloß eine Vollzugs-verordnnng 58

III. Vcrhckltniß des Beschlusses der provisorischen Central-gewalt vom 8. November 1849 zu dem Bundesbcschluß

vom 12 Juni 1843.

§ 31. 1) Die Vorgänge unter den Reichsministern Hrn. N. v. Mohl

und Herrn Detmold 69

§ 32. 2) Inkompetenz der provisorischen Centralgewalt zum Erlasse

vom 8. November 1849 ...... 63

§ 33. 3) Nachweis, daß die hohe Bundesversammlung gerade dannnicht verpflichtet ist, den Erlaß der provisorischen Central-gewalt vom 8. November 1848 zu vollziehen, wenn manihn mit dem Pözl'schen Gutachten als eine Vvllzugsver-

ordnung betrachtet 65

8 34. 4) Nachweis, daß sich die Bundescommission in ihrem Vor-trage vom 29. September 1851 bereits gegen die An-nahme einer Verpflichtung der hohen Bundesversammlungzur Vollziehung des Erlasses der provisorische» Central-gewalt vom 8. November 1849 ausgesprochen hat, und zwar

s) in dem Gutachten der Majorität

§ 35. d) desgleichen in dem Gutachten der Minorität§ 36. o) Fortsetzung. Bcurthcilung des von dem Rcichsjustizmtnistcrv. Mohl am 3. Octobcr 1348 an das Gesainmtrctchs-mtnistcrium erstatteten Berichtes, in dem Vortrage derBundeöcommission vom 29. September 1851§ 37. 5) Antrag des Herrn Grafen Karl Bcntinck vom 16. Ja-nuar 1852 an die hohe Bundesversammlung, die Be-schlußfassung auf die Reklamation vom 18. Juni 1851vorläufig auszusetzen 73

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