war stürmisch und die Abfahrt wurde auf den nächsten Tag verschoben.Wer hielt an diesen und den folgenden Tagen Servet in Genf zurück?Man konnte es nie erfahren.
Am 13. August kamen ein Häscher und ein Syndikus, der vonCalvin abgesandt war/) in die Wohnung des Fremden, nahmen ihnfest und führten ihn Ln das Gefängniß. Servet machte sich zur Ab-reise fertig. Der ihn anzeigte, war ein Infamer von jenem Schlag,zu dem Nikolaus de Trie gehört, den wir kennen. Er hieß Nikolausde la Fontaine, ehemals Koch im Hause Falaise/) Calvin nannte ihn„seinen Nikolaus."^) Nach den Genfer Gesetzen mutzte sich der Angebergefangen setzen lassen und wenn er die Unwahrheit gesprochen hatte,wurde das Wiedervergeltungsrecht an ihm ausgeübt. Nikolaus wurdealso festgenommen. Die Richter versammelten sich und die Anklagebetraf neununddreißig Artikel, über welche Servet verhört werdensollte. Diese neununddreißig Artikel, welche der Reformator aufgesetzthatte, waren aus den gedruckten Werken des Gefangenen gezogen:Das „truneus unci sgxum" aus der „restitutio cliristiguismi" warnicht übersehen worden.
Servet antwortete mit Ruhe. Seine Richter verstanden nichtsvon theologischen Gegenständen. La Fontaine hatte den Spanier an-geklagt, „daß er Herrn Calvin, den Prediger des göttlichen Wortes inder Kirche von Genf, durch das gedruckte Buch und die Lehre, die esverbreite, indem es alle erdenklichen Unbilden und Lästerungen aus-spreche, entehrt habe." Als aber Servet verlangte, daß man ihmdiese Lästerungen und Unbilden genauer bezeichnen solle, war derDiener betroffen und wußte nicht, was er antworten sollte.
Die Untersuchung wurde am sechzehnten wieder fortgesetzt, aberdießmal in Gegenwart der Prediger, welche die Richter beigezogen hatten.Servet konnte sich beim Anblicke Calvin's des Schreckens nicht erwehren,der sich seiner bemächtigte: die Sitzung war stürmisch. Wenn mandem Reformator Glauben schenken darf, so äußerte und behaupteteServet pantheistische Ideen. Calvin, der sich über diese Lehren ärgerte,konnte sich des Zornes nicht enthalten. „Elender," rief er aus, „wenn
1) Unfein dne malis ansineiis ,i>«>>ulsum nnus ex sxnclicis, me suctore,in csreeiein clnci fussit. — Lalv. ei>. ad 8ulrernm. 9. sept.
>ee sane dissimulo mea opera eonsiliogue in csreerem kuisseeonjeetum. — lief. err. 8erveti, n> 187.
2) Is kamulus luit ali^uando coquns noliilis cujusdam nomine kalesii.—Hist. <te morte lilick. 8erveti. Koslieim, 448.
3) ^icolaus mens ad eapitale judicium poena talionis se otlerens ipsumvocavit. — Oenevae, 20. .4.NA. 1553. tlalv. Hello.