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V. Kapitel.
Das Glaubensbekenntniß.
Calvin im Widerspruche mit seinen eigenen Lehren von der sreicn Forschung. —Er drängt Genf ein Glanbensbckcnntniß ans. — Wad heut zu Tage dieReformation von Formularicn und symbolischen Büchern hält. — Eine Sitzungim Großrathe von Lausanne. — Ncaetionärc Bewegung der verschiedenenresvrmirten Kirchen gegen die Glaubensbekenntnisse. — Prophetische DrohungenHammerschmidt'S. —
Es gibt kein Kirchenregiment ohne Einheit. Calvin hatte diesesgroße Gesetz der ganzen christlichen Gemeinschaft verstanden, und wargesonnen, dasselbe in seiner neuen Kirche einzuführen; um es aber zubegründen, mußte er die religiösen Freiheiten Genfs zum Opfer bringen.Sein Censurgericht, sein Confistorium, seine religiöse Polizei, seineliturgischen Formen, die er der Genfer Gemeinde aufdrängte, sind ebenso viele Angriffe auf die persönliche Ueberzeugung.
Bei seinem Eintritt in die theologische Welt sah man ihn unter demTitel einer „Unterweisung" ein zweites Evangelium veröffentlichen,aus dem er in der Folge die Gesetzgebung ableitete, nach welcher er seinechristliche Republik regierte. Im Jahre 1536 ließ er die Stadt Genfein Glaubensformular unterschreiben; später erklärte er in einem Briefean Sommerset, daß keine Kirche ohne Katechismus bestehen könne, undschrieb ein symbolisches Buch zum Gebrauche der reformirten Gemeinde.Vom Jahre 1541 bis 1543 vollendete er sein Werk, für welches er sich,als für das Glaubensbekenntnis;, Gewährleisten ließ, so daß jedes Mit-glied seiner Kirche dasselbe bei Zuziehung schwerer Strafen in diesem undim andern Leben, zu beschwören genöthigt war. Seele und Leib, Allesmußte sich unter seinen Despotismus beugen: „Die Einrichtung, welchedie Verordnungen Calvin's dem Genfer Clerus gaben," sagtFazy, „warweit entfernt, dem wahren Geiste des Protestantismus zu entsprechen,dessen Aufgabe cs war, jedes Gewissen zu einem Tempel zu machen, inden sich die göttliche Offenbarung niederlasseu kann, und ein populäres