Alles wohl verstanden und lang erwogen, wodurch uns das Buch unddie Schrift zur Ansicht bringt, derselbe Jakob Gruet habe arge, ver-dammliche, verabscheuungswürdige und schreckliche Lästerungen gegenGott, seinen Sohn unfern Erlöser Jesu Christi und den heiligen Geist,die heiligen Patriarchen, Propheten, Jünger, Apostel, Evangelisten,die glorreiche Jungfrau Maria, und gegen alle heiligen Schriften,gegen alles Göttliche und gegen die ganze christliche Religion ge-schrieben.
Deßhalb und damit die Rache Gottes nicht über uns bleibe, weilwir eine so furchbare Gottlosigkeit unter uns verborgen haben, undauch um allen Denjenigen den Mund zu schließen, welche jene Schand-thaten entschuldigen oder verschleiern möchten, und um ihnen zu zeigen,welche Verdammniß sie verdienen, setzen wir uns in unserm Gerichts-höfe an die Stelle unserer Vorfahren, nachdem wir uns mit unfernMitbürgern berathen haben, Gott und seine heiligen Schriften vorunfern Augen, und sprechen im Namen Gottes des Vaters, des Sohnesund des heiligen Geistes, Amen; — durch dieses unser entscheidendesUrtheil, das wir hier schriftlich geben, verurtheilen, richten und ver-dammen wir das Buch, das hier vor uns liegt, es soll durch denVollzieher unserer Gerechtigkeit vor das Haus auf dem Bourg de Fourvor dem Hause des genannten Gruet, seines Verfassers gebracht, indas Feuer geworfen und zu Asche verbrannt werden, so daß das An-denken an einen solchen verabscheuungswürdigen Gegenstand vertilgtwerde und allen Anhängern einer so stinkenden und mehr als teufli-schen Secte, wenn solche vorhanden wäre, zum Beispiel diene. Wirgebieten euch, unserm Lieutenant, dieses unser Urtheil in Vollzug zusetzen. — Freitag 23. Mai 1550 ist dieses Urtheil gefällt und durchden Syndikus Claudius du Pan verkündet, darauf unverzüglich vollzogenworden.
Welch ein sonderbarer Prozeß gegen schlechte fliegende Blätter,die man unter dem Auskehricht sammelte, um ihnen die Form einesBuches zu geben! Angenommen, daß Gruet die gottlosen Zeilengeschrieben habe, so hat es ihn doch gereut, weil er sie in Wind undRegen warf. Die Lobredner Calvin's sagen, es sei so gebräuchlichgewesen, daß Lästerung und Ketzerei nach der Genfer Gesetz-gebung mit dem Tode bestraft wurden. Daran ist nicht zu zwei-feln; aber wenn der Dichter auch gelästert hat, so geschah es insge-heim; und Gott allein kann ihn strafen, in diesem Leben oder imandern. Gruet konnte vor kein irdisches Gericht gezogen werden.Wir nehmen hiebet als wahr an, daß diese „im Kehricht" gefundenen drei-