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Blätter von Gruets eigener Hand und Schrift enthalten sind, gegenwelche durch den Fiscal dieser Stadt Gerechtigkeit gefordert wurde.Item ist die Schrift juridisch genau geprüft und von glaubwürdigenLeuten als die Handschrift Gruets erkannt worden. — Ferner sind indiesem Buche und den 13 also juridisch geprüften Blättern mehrere soverdammungswürdige Lästerungen gefunden worden, daß es kein mensch-liches Wesen gibt, welches nicht zittern müßte, wenn es sie hörte undwie er überhaupt über die ganze Christenheit spottet. — Ferner sindauch darin nicht nur gegen unsere heilige christliche Religion, sonderngegen jede Religion und Gottheit Verwerfungen enthalten. — Fernersind in dem genannten Buche besonders arge, verdammenswertheund für alle Welt unerträgliche Lästerungen gegen den Schöpfer desHimmels und der Erde niedergeschrieben. — Ferner auch besondersund ausdrücklich gegen seinen Sohn unfern Erlöser und SeligmacherJesus Christus und den heiligen Geist. — Ferner auch gegen die Ehreund Züchtigkeit der glorreichen Jungfrau Maria seiner Mutter. —Ferner ist im Eingänge der verdammenswerthenLästerungengegen diePer-son und Ehre Moses geschrieben, durch welchen Gott den Kindern Israels,seinem Volke, seine heiligen Gebote und Gesetze gegeben hat. — Fer-ner sind namentlich gelästert alle heiligen Patriarchen und Prophetender heiligen Schrift. — Ferner eben so durch falsche Aussagen undLästerungen die heiligen Apostel Jesu Christi und die heiligenEvangelisten und alle Jünger. — Ferner auch namentlich dieganze heilige Schrift des Alten und Neuen Testaments. — Fernerdas ganze Geheimniß des Leidens unseres Erlösers Jesu Christiund' alle Wunder, die er auf Erden gethan hat, und namentlichseine heilige Auferstehung. - Ferner und endlich sind auch diese13 Blätter durch den genannten Gruet geschrieben und beendet,voll von so verabscheuungswürdigen, schrecklichen und unerhörten Lä-sterungen gegen die göttliche Macht und Wesenheit Gottes und jedeReligion, daß man sie vor entsetzlichem Schrecken weder zu lesen nochauszusprechen vermag.
Urtheil. Und wir Syndici von Genf, Richter in peinlichenFällen dieser Stadt, haben gesehen und gehört den Vortrag, den unserFiscal vor uns hielt, und den Inhalt des Buches, von Jakob Gruetgeschrieben, der seiner strafbaren Handlungen wegen im Jahre 1547im Monate Juli durch unser Gericht in gerechter Weise verdammt undhingerichtet wurde, auf das Gutachten über die Handschrift des genann-ten Gruet, des Verfassers derselben, wie es durch gute Zeugnisse undsehr glaubwürdige Leute in unsere Hände gelegt wurde; wir haben
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