Einen ganzen Monat lang wird Gruet so fort gemartert. Der Un-glückliche rief seinen Henkern zu: „Machet ein Ende mit mir, Gnade,laßt mich sterben!" Das Auge Colladons lauerte auf die Leiden,und errietst es, wenn dem Dulder der Atstem ausbleiben wollte.Dann band man ihn los, belebte ihn wieder mit einigen geistigenTropfen, und zwei Gehilfen brachten ihn ins Gefängniß zurück. Cal-vin hoffte, Gruet werde Franz Faber und Perrin angeben; der Dich-ter aber blieb standhaft, unerschütterlich. Als man sah, daß mannichts mehr auf das Schaffot bringen könnte, als einen Leichnam,sprach Colladon: Es ist genug.
Und nun fällte der Rath am andern Tage das Urtheil.
Es lautete: Gruet hat mit Verachtung von der Religion gespro-chen und behauptet, göttliche und menschliche Gesetze seien reine Thor-heiten; er hat anstößige Verse geschrieben und gelehrt, Mann undWeib könnten ihren Leib gebrauchen wie sie wollten; er hat versucht,die Autorität des Konsistoriums zu zerstören; er hat den Predigern ge-droht, und von Calvin Uebles gesagt; er stand mit dem Königevon Frankreich im Verkehr gegen die Sicherheit Calvin's und desLandes.
Am 26. Juli 15ä7 bestieg Gruet das Schaffot, das Schwertdes Henkers hieb das Haupt eines Sterbenden ab.
Calvin war noch nicht befriedigt, er wollte, daß man auch demBuche Gruet's den Prozeß mache. Ihr wißt, was das für einBuch war: einige Fetzen Papier, die man unter dem Dache, auf demHerde des Kamins und in dem Kehricht fand: unförmliche Lappen,die man wieder in Ordnung brachte und aus denen man dreizehnBlättchen machte. Waren diese Blättchen von Gruet's Hand? DerDichter konnte nicht mehr reden. Der Rath wußte nicht, auf welcheWeise er diesen Hieroglyphen den Prozeß machen sollte. Er zog Cal-vin zu Rathe, welcher die Prozeßsührung anordnete und sogar das Ur-theil gegen die aufrührerischen Blättchen abfaßte.
„Gutachten, welches Calvin dem Rathe gab über denProzeß, den man gegen Gruet's Buch führen sollte,geordnet im April oder Mai 1550."')
Weil es den Herrn gefallen hat, mich um mein Gutachten in Be-treff des Buches von Gruet zu befragen, so meine ich vor Allem,daß sie auf juridischem Wege sollen die Hand zu erkennen suchen, nickt
I) Llanuscr. tire ckes ^rcti. cle Lerne.