Druckschrift 
Zweiter Band (1844)
Entstehung
Seite
122
Einzelbild herunterladen
 

Wenn das Verbrechen erwiesen war, verließ der Angeber das Gefäng-nis. Gewöhnlich war es einer jener Schüler, welche von Calvin ihrereligiöse Erziehung genossen hatten, der diese Rolle über sich nahm. InderAngelegenheit des Servetus war es ein junger Mensch, Namens dela Fontaine, eine Art Liebling (miZnon), den der Reformator, wieBeza seinen Audobertmaus" nennt, welcher die Comödie spielte.

Genf glich jetzt dem Rom unter Tiberius. Die Bürger fürchteteneinander. Wenn sie diesen besoldeten Bilderstürmern ein katholischesBild aus den Augen geschafft hatten, verbargen sie es sorgfältig, ausFurcht, sie könnten dem Consistorium angegeben werden, wo Calvinsie als papistische Götzendiener verdammen würde. Wenn sie amAbende im Familienkreise ausruhten, lachten sie nicht mehr, spieltenund sangen nicht mehr, denn der Netteste könnte au die Thüre klopfenund Rechenschaft über ihren Gesang, ihr Spiel und ihr Lachen ver-langen und Calvin könnte dann am nächsten Tage beim SittengerichtLästerungen gegen die Gottheit, Beleidigungen gegen sein Gesetz her-ausfinden. Michael Peter Roseti wurde als derHurerei verdäch-tig" gefangen gesetzt. Dich ist ein Verbrechen, welches die EhreGottes im höchsten Grade angrcist. Robert, seines Standes ein Drechsler,erhielt durch das Consistorium einen Verweis, weil er behauptet hatte,cs sei nicht nothwendig, daß man die Sünde dem Adam, oder Gott,oder dem Teufel zurechne, sondern uns selbst; weil er also der Vorausbe-stimmung übel nachgeredet hatte?) Das Bildniß Christi wurde wieein Götzenbild verfolgt; ein Kaufmann, welcher Oblaten, die miteinem Kreuze bezeichnet waren, verkaufte, wurde zu einer Geldbußevon 60 Sold verurtheilt: seine Oblaten wurden als ärgernißgebcndins Feuer geworfen?) Wehe dem, der seine Kopfbedeckung nicht ab-nahm, wenn er Calvin sah, man legte ihm eine Strafe auf; wehedem, der ihn Lügen strafte, er wurde vor das Consistorium geladenund mit der Excommunication bedroht;^) wehe dem Mädchen, welchessich in der Kirche einfand, um sich zur Ehe cinsegnen zu lassen, miteinem Blumensträuße auf dem Hute; man riß ihr ihn herab, wennsie ihre Reinheit nicht zu bewahren gewußt hatte, und das Consisto-rium verfluchte sie mit lauter Stimme; wehe dem, der am Tage sei-ner Hochzeit tanzte oder sang, man strafte ihn mit dreitägigem Gc-

1) üe/e, Hist. eccl. I. VI.. g. 34. 7. 4uiIIvt 1553.

2) kicot, t. I. p. 25!).

3) 31. Decemb. 1543.