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Zweiter Band (1844)
Entstehung
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Um gegen die Forderungen der Bevölkerung anzukämpfen, wareine eigne Natur nothwendig, ohne Furcht vor der Gefahr,ohne Mitleiden für die Menschheit; unbekümmert um das Leben, dieFreiheit und das Gewissen der Menschen; eine Natur, welche im Noth-falle aus jedem religiösen Gedanken dreist eine Lästerung, aus jedemMurren eine offene Empörung, aus jedem freien Wort einen Angriffauf die Sittlichkeit zu machen wußte; eine obrigkeitliche Person, welcherzur Bestrafung der Verweis, die Evcvmmunication, die Verbannung,Gefängniß und Todesstrafe zu Gebote stanv. Calvin war der einzigeMensch, der eine solche Rolle zu spielen im Stande war.

Luther hätte nicht die nöthige Ausdauer gehabt, dieselbe durchzu-führcn; er wäre früher oder später an dem Zorne des Volkes geschei-tert. Mit seinem feurigen Temperamente hätte er in seiner Seele lesenlassen: unter der nördlichen Hülle hat er die Kralle oder den Zahneines Löwen verborgen; Calvin die Haut und das Gift einer Schlange.-

Im Anfänge dieses so lebhaften Kampfes muß man die Trieb-federn in's Auge fassen, welche in Genf das republikanische Elementin Thätigkeit setzen:

Den allgemeinen Rath, in welchem das Volk seine Syndici wählte.

Die Syndici, welche die Nathsglieder der Fünfzig, oder des klei-nen Rathes wählten.

Den Rath der Zweihundert, welcher ein Recht der Ausschließungim Rathe der Fünfundzwanzig hatte, oder im engern Rathe, einerAbtheilung des Rathes der Fünfzig.

Ausser diesen Gewalten schuf nun Calvin eine, welche durch diePastoraleinrichtung, die er ihr gab, alle andern in sich vereinigte.Wir haben gesehen, aus welchen Elementen er sie gebildet hatte: eswar eine Theokratie, in welcher jedes untergeordnete Talent dem mäch-tigen Geiste, welcher dasselbe in Bewegung setzte, gehorchen mußte.Sein Consistorium war viel despotischer eingerichtet, als die Polizeivon Madrid. Calvin könnte sich im Nothfalle die Besoldung der ge-heimen Zuträger ersparen, welche ihm die Fainiliengeheininiße zubrin-gen sollten; er hatte Spionen, die überall bekannt waren und vermögeeines Staatsgesetzes einmal in der Woche in die geheimsten Familien-Angelegenheiten eindringen konnten, um dann dem Gerichte Rechenschaftvon Allein abzulegen, wodurch ihre Augen oder ihre Ohren überrascht wur-den, oder von dem, was sie nur vermuthet hatten. Diese Anzeiger schwuren

I) I. kgrr. Lssai ci'un Iireeis <le I'kistore (lo la republigue cto Oeiwvo,I, 21lff