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ist es in der That," sagt ein calvinischer Prediger von Berlin, „daßCalvin, der gutherzig, freundlich und zartfühlend war, eben so auchBeza, sich noch nicht so weit durchgearbeitet hatten, um gegen jenestrengen Gesetze zu protestiren." Einige Zeilen weiter unten sagtuns derselbe Geschichtschreiber, „die Gesetze Calvin's sind nicht nur mitBlut, wie jene Drako's, sondern mit glühendem Griffel geschrieben."
Man findet aber in dieser Gesetzgebung nicht nur Feuer und Blut,sondern Alles was zum Henkerhandwerk gehört.
Das Amt der Aeltesten bestand, wie wir gesehen haben, darin,daß sie ihre Pfarrangehörigen besuchten, ihre Glaubensbekenntnisse prüf-ten, und den Zutritt zum Abendmahl erlaubten. Jeder Bürger, wel-cher ein Jahr lang nicht zum Abendmahle ging, wurde verbannt. ImJahre 1564 wurde Claudius du Rocher und sein Sohn verurthcilt,eine ansehnliche Geldbuße zu St. Gervaise zu zahlen, weil sie amPfingsttage, anstatt der Predigt beizuwohnen, getrunken und gespielthatten; Georg Druson, der Prediger des Dorfes Moens wurde abge-setzt wegen seines Geizes und seiner schlechten Art zu predigen. Einigeder Aeltesten, wahrer Spione des Consiftoriums, verließen aus Schaamdas Amt, das ihnen Calvin übertragen hatte, und zogen sich zurück,„indem sie," wie Cayer sagt, „lieber sahen, daß man freiwillig demPriester beichtete, als daß man an den Thüren horchte, um ein Wortzur Anzeige zu bringen, das vielleicht unbesonnener Weise von demManne, der Frau oder von aller Welt ausgesprochen wurde. Es wurdenämlich Alles vor das Konsistorium gebracht, so daß dieses völlig zu einemspanischen Jnquisitionsgericht wurde."
Caher fügt hinzu, „daß diese Aeltesten nach allen Kleinigkeitenforschten, deren sie ansichtig werden konnten, sogar nach den Betten."
Ein Kirchengebet verordnet, „daß Niemand drei ganze Tage krankim Bette bleiben solle, ohne den Prädicanten seines Viertels davon inKenntniß zu setzen, damit derselbe Trost und Ermahnung verschaffe,welche in diesem Falle nöthiger seien, als je." — Ein hartnäckigerKranker wurde, wenn er seine Gesundheit wieder erhielt, sammt seinenWärtern im Falle des Ungehorsams mit einem Vorwurf und einerGeldbuße bestraft. Die Predigten waren häufig und man mußte ihnenunter Zuziehung einer Körperstrafe beiwohnen. Drei Kinder, welche diePredigt verlassen hatten, um Fluchen zu essen, wurden öffentlichgehauen.
1) Paul Henry II., 75.2D?icot. t. II. p. 273.