„Betrachtet nur ihr geweihtes Oel, welches ein Gepräge aufbrückt,das sich nicht verwischen läßt, und das sie unauslöschlich nennen, alswenn sich das Oel nicht mit Sand oder Salz, oder wenn es nochfester hastete, mit Seife wegbringen ließe. Ihre Salbung stinkt, weilsie nicht mit Salz gemacht ist, das heißt, vom Worte Gottes."
„Das Oel ist für den Bauch und der Bauch für das Oel, undder Herr wird alle Beide zerstören. Diese Schmierer sagen, der heiligeGeist werde in der Taufe zur Unschuld, und in der Firmung zurVermehrung der Gnade verliehen. . . . Welch eine verfluchte Spracheist dieß! Du erkühnst dich also dem Sacramente Jesu Christi nurSchmeer gegenüberzustellen, der vom Gestanke deines Athems ranzig,und mit einigem Wortgemurmel eingeweiht ist?')
v) D i e E h e.
In Genf war es zur Zeit Calvins lange Zeit Sitte, daß mannicht vor der Predigt und dem Gebete copulirte, weil man befürch-tete, es könnte dieser Act des christlichen Lebens für ein Sacramentgehalten werden. Nach Calvin ist die Ehe nichts, als ein bürger-licher Rechtsvertrag, den die Religion zu segnen berufen ist. Einjunger Mensch von zwanzig Jahren, und ein Mädchen mit achtzehnJahren, können sich verehelichen, wenn Vater und Mutter auch nichtbeistimmen. „Wenn sie sechs Wochen nach der Verlobung nicht hei-rathen, kann sie das Consistorium dazu zwingen."^)
Calvin ließ in mehreren Fällen die Ehescheidung zu, wie beimEhebruch und bei der länger» Abwesenheit des Mannes.
„Wenn ein verführter Mann seine Frau verläßt, sagen die Ver-ordnungen, soll die Frau warten, bis ein Jahr vorüber ist. Glaubtman dann sie habe nöthig, daß sie sich verheirathe, so kann sie esnach den Verkündigungen thun. Wenn der Mann zurückkehrt, undsein Platz eingenommen ist, soll er gestraft werden, wie man es fürRecht erkennen wird."
Folgendes ist das Prozeßverfahren in dieser Sache:
Die Frau stellt sich beim Consistorium, wo der Prediger sie aus-fragt: sie muß beweisen, ,daß sie seit einem Jahre keine Nachrichtvon ihrem Manne hat. — Man fragt sie in Betreff der Gabe derEnthaltsamkeit. Wenn sie sagt, sie befürchte zu erliegen, so erlaubt
1) Inst. liv. IV. cd. IS.
2) Oräonnances äo Ceneve.