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Zweiter Band (1844)
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man ihr, daß sie sich verheirathe. Lindanus berichtet, daß sich einMann in einem Zeiträume von sechs Monaten dreimal verheirathete,seine zwei ersten Frauen waren des Ehebruchs überwiesen.

Die Genfer Gesetzgebung verursachte Unordnungen unter der Be-völkerung von Savoyen und Lyon. Man sah Frauen nach Genffliehen, dem Lande der Freiheit und Ungebundenheit, um ihre Verfüh-rer zu Helrathen. Leute, welche die unlöslichen Bande nicht zuzerbrechen vermochten, flüchteten sich in die Schweiz, um sich für daszu erklären, was man damals Freiheit des Fleisches nannte. Sokamen der Marquis de Vico, der Herr De Lombres, der Graf JuliusStephan De Vicence, die Demoiselle de Celles, aus der Dauphinenach Genf, um unter dem Vorwände einer Religionsänderung dasBedürfniß einer ehelichen Emancipation zu stillen, was ihnen in ihremVaterlande unmöglich gewesen wäre.

De Clairs, ein Edelmann aus Languedoc, hatte Lust, nachdemFrieden von Piemont durch Genf zu reisen, wobei ihn einer seinerFreunde, Herr de Laval, begleitete. Sie wollten Calvin hören. Alssich de Clairö unter der Kanzel umsah, erblickte er seine Frau.Nach der Predigt hielt er sie auf. Calvin lief hinzu und die jungeFrau sagte zu ihm: Rettet mich, dieser Herr ist mein Mann, ein

Papist, der mich fortführen will; um Gottes willen helfet mir! DieSache kam vor das Konsistorium und der Mann wurde verurtheilt:man ließ ihm die Wahl zwischen dem Uebertritt zum Calvinismus,oder der Entsagung seiner Frau: er zog es vor, Genf zu ver-

lassen?)

Die Frau muß dem Manne folgen," sagte Luther,selbst wennsie wüßte, daß er der Teufel wäre in einer Menschenhaut." Er nahmwie Calvin zwei Gründe an zur Ehescheidung. Er sagte:Es werennur zwo Ursachen, die Ehe zu scheiden, die erste, der Ehebruch dieander, Wenn eins vom andern leufft, vnd kömpt wieder, und leufftwieder von jm."*) Die kaiserlichen Gesetze erlaubten dem Weibenicht, vor fünf oder sieben Jahren der Abwesenheit ihres Manneseine zweite Ehe einzugehen. Luther ärgerte sich aber über diese Ju-risten, welche jene Regel in der Christenheit allgemein einführen woll-ten.Die Rechte zwar verbieten, daß ein Weib nicht wieder Freiensoll in fünf oder sieben Jahren, welches Kaiserliche Recht aber nur dieKriegsleute angehet, denn zur selben Zeit war das Kriegen erblich,

und nicht willkürlich, wie jetzt, das ist, ein Vater, der ein Kriegs-

I) Tisch. RedenFp. 447. Ursach der Ehescheidung.