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Zweiter Band (1844)
Entstehung
Seite
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Die Kirche hat nicht das Recht des Schwertes die Gewalt-maßregeln gehören dem Staate, der sich derselben zur Ehre Gottesbedienen soll. Weder die Kirche maßt sich Etwas an, was dem Staategebührt, noch kann der Staat das erreichen, was die Kirche bewirkt.Durch ein Beispiel wird das klarer werden. Denkt euch einen Trun-kenbold: in einer wohlgeordneten Stadt wird Gefangniß seine Strafesein; eine ähnliche oder noch größere wird den treffen, welcher Hurereigetrieben. So ist den Gesetzen, dem Staate und der äußern Gerichts-barkeit Genüge geleistet. Aber es kann der Fall eintreten, daß derFehlende kein Zeichen der Neue gibt, ja, daß er gar murrt odertrotzt. Soll dann die Kirche nachgeben? Zum Tische des Herrnkönnen solche Menschen doch ohne Verletzung Christi und seiner beiligenAnordnung nicht zugelassen werden."

Prüfung.

Halten wir hier einen Augenblick inne, um diese von Calvinerfundene Verfassung näher zu prüfen, die unsere alte katholische Ge-setzgebung ersetzen soll. Wir haben schon des Geständnisses erwähnt,welches einem seiner gewandten Lobredner entschlüpft ist:daß derReformator im Umstürzen glücklicher ist, als im Aufbauen."Dasselbe Loos hatte auch Luther: auch ihm gelang es, das katholischeGebäude umzustürzen, und wenn er dem Herrn ein neues Haus bauensoll, bieten sich ihm Arbeiter an, wie Karlstadt, Zwingli, Schwenk-feld, welche ihm beim Vorübergehen zurufen:Hinweg mit diesemStein, den Gott verworfen hat; hier ist einer, der ihm besser gefällt."Melanchthon sagt wie alle Andern, und das Werk schreitet nicht vor-wärts, weil der Herr nicht baut.

Wie Luther, Zwingli und Oekolampadius, will Calvin sein Gebäudeauf das geoffenbarte Wort gründen; aber es erheben sich große Schwie-rigkeiten. Wir wissen, daß er gleich bereit ist mit der Antwort, wennman ihn fragt, welches ist das Wort Gottes? Er sagt: Jenes, wel-ches Gott in seinen heiligen Büchern geoffenbaret hat. Aber in wel-cher Sprache? Wenn er mir seine Bibel weist, habe ich das Recht,

1) Xvqus onim eonsenlgnoum est, nt qui monitionibus nustois olilein-pernru notueiinl, eos .all m.i^istrstum lloioiaainus, quoll tninon ne-eesse toret, si in vicem eeclesise ille suceelleret.

Welch ein sonderbarer Widerspruch ist dies! Als wenn er nicht geschriebenbätte, daß die Aeltestcn. ein höchst beträchtlicher Theil seines Rathes, dieStrenge der Gesetze gegen verstockte Sünder in Anspruch nehmen sollten!

2) Paul Henrv. Calvins Leben. Bd. II. S. 115.

Audin^ Lebxn tzalvin's II. Bd.

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