eine dem Angeklagten enschlüpfte Rede eine Beleidigung gegen Gottsei? „Wir Protestanten haben zwar keinen Papst," sagt Langsdorf,„aber was vielleicht noch schlimmer ist, wir haben Päpste." Sehtihr, welche Wunde das populäre Princip erhalten hat? In der erstenKirche, von deren Wiederauferbauung die Patrioten träumten, war esdas versammelte Volk, welches den Bischof wählte. In der calvini-schen Gesetzgebung geht der Aelteste nicht vom Volke aus, sondern vomRathe, von einer durchaus aristocratischen Unteräbtheilung des Volkes;zehn sind aus dem Rathe der Zweihundert oder der Sechzig, und nurzwei aus dem kleinen Rathe. Diese Aeltesten, Leute die keine Prü-fung bestanden, besitzen eine doppelte Gewalt: als geistliche Richterüberweisen sie dem Konsistorium die eigensinnigen Sünder zur Strafe;als weltliche Richter sitzen sie im Rathe.
Welche Gewährleistung hat der Angeklagte von einem unumschränk-ten Gerichte, von welchem ihm keine Berufung mehr zusteht, von einemGerichte, das aus Pastoren gebildet ist und aus Aeltesten, die vonPastoren ernannt sind?
Es ist interessant, die Rolle der Aeltesten näher kennen zu lernen.Wenn sie ihr Amt antreten, schwören sie, daß sie dem KonsistoriumAlles hinterbringen werden, „was der Anzeige würdig ist."
Sie treten jedes Jahr in Begleitung eines Predigers in dieFamilien, um von ihnen das Glaubensbekenntniß abzufordern.
Der Aelteste hat also ein zweifaches Amt: er ist Inquisitor undAngeber zugleich. Vergebens sagt man uns, es seien dieß frommeund erleuchtete Laien. '0 Sie sind ein für allemal Menschen, undwenn sie von dem Konsistorium in den Rath treten, um einen Bürgerzu bestrafen, dessen Fehler sie ausgespürt und angezeigt haben, wiekann da der Schuldige auf eine Unparteilichkeit der Richter zählen, dieihn nicht freisprechen können, ohne sich selbst untreu zu werden! Auchdrückte dieses völlig venezianische Amt, welches die Constitution einigenauserwählten Männern als ein Vorrecht, oder eine Ehrenbezeigungcrtheilte, bald schwer auf ihr Gewissen: die Sittenpolizei litt darunter.Da errichtete Calvin die Amtsstellen untergeordneter Angeber, welcheentweder der Staat, oder der Schuldige bezahlte. Es gab Aufseherin der Stadt und Aufseher auf dem Lande, deren Amt nur allein darinbestand, daß sie von Vergehen gegen Gott oder gegen den Staat Erkun-digungen einzogen, um sie der Obrigkeit anzuzeigen. Zuvor wurde ein
1) Blößen der protestantischen Theologie, 1830, S. 448.
2) 3esn Usberel, Oslvin s Ceneve. p. 69.