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Zweiter Band (1844)
Entstehung
Seite
20
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derSchwäche seiner Zeiten" entschuldigt. Dieß ist das gemein-schaftliche Loos all Derjenigen, welche gesandt waren, das Gebäudeder katholischen Kirche zu erschüttern; Alle hatten sie eine und dieselbeAufgabe: Ruinen zu machen, und auf diesen Ruinen zu bauen.Dadurch wollte Gott den Menschen ihre Nichtigkeit zeigen. Betrachtenwir das Werk Calvins, aber sein Werk des Geistes. Die Materiewar leicht wieder herzustellen; mit ein wenig Holz errichtete er die nieder-geworfene Kanzel; mit ein wenig Gyps verstrich er die äußern Ver-stümmelungen, welche von den Bilderstürmern gemacht worden waren;mit ein wenig Marmor stellte er die Altäre wieder her; es waren Werkevon Menschenhänden gemacht. Ist aber das Werk Gottes einmal zer-stört, so ist es sehr schwer wieder herzustellen. Ihr müßt nun wohlbemerken, daß in dem Plane Calvins der Schlußstein des Gebäudesfehlt der Pabst oder die Einheit. Was ist ein Consistorium, inwelchem das geistliche Element in dem politischen Elemente absorbirtist 2), in welchem die Kirche von Laien oder Aeltesten, von Päpstenin bürgerlicher Kleidung repräsentirt ist, die nicht einmal nöthig hatten,daß sie eine Prüfung bestanden, ehe sie den Lehrstuhl bestiegen; dieSymbole aufstellten, Formularien abfaßten, die Hände auflegten, er-kvmunicirten? Wer hat ihnen denn die Sprachengabe, wer die evan-gelische Sendung, wer die Wissenschaft der Auslegung, wer dieKennt-m'ß des Kirchenrechts ertheilt? Ihr wißt wohl, wie schrecklich dasRecht der Excomunication ist, und wie selten die katholische Kirche vonihm Gebrauch macht. Die Bischöfe von Genf hatten wohl einige Maleihre Zuflucht dazu genommen, aber es geschah nur, als ein despoti-scher Fürst die Vorrechte der Gemeinde, das kostbarste Gut jedesBürgers, angegriffen, und als dieser Priester Gebete, Thränen undBitten vergebens angewandt hatte. In Genf werden sich an einemfestgesetzten Tage zwölf Laien versammeln, welche, je nachdem ihr Ge-schäft ist, aus einem Laden, von dem Felde, aus der Schenke kommen,um dann zu entscheiden, ob diese einen Verweis erhalten, jene zurechtgewiesen, diese mit einer Geldstrafe belegt, jene zur Verbannung anden Rath verwiesen werden sollen. Wer hat ihnen aber gesagt, daß

1) Xune ksbemus gnslecuinguo presbxlerorum juckicium, et torniLiiickiscipliime guslem kerebst tempornm inlirmatas. Lp. 35. uck. Alv-ccmium.

2) Zur Unterstützung des Konsistoriums und der Prädicanten wurden ein Syn-dicus, zwei Räthe und eilf andere Personen erwählt; innbegriffen sind derSecretär und ein Bothc. Der Letztere war nicht aus dem Ratbe der Zwei-hundert, wohl aber die Uebrigen. 9. Feb. 1543.