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Tarifs aufgesetzt: Wer lästerte, indem er bei dem Leibe und dem BluteJesu Christi schwor, wurde verurtheilt, die Erde zu küssen, eine Stundelang auf dem Pranger zu stehen, und fünf Sous Strafe zu bezahlen. —Wer sich berauschte, erhielt von dem Confistorium einen Verweis, undwar verpflichtet, drei Sous zu bezahlen. — Wer seinen Kameradenoder seinen Freund ins Wirthshaus lockte, wurde zu derselben Strafeverurtheilt. — Wer auf dem Lande den Gottesdienst versäumte, bezahlte dreiSous. — Wer nach dem Beginn der Predigt kam, wurde zuerst ermahnt,und wenn er wieder in denselben Fehler verfiel, zur Geldstrafe verurtheilt.Es blieb auch Geld in der Kasse, denn die Angeber verrichteten ihrenDienst gewissenhaft. Als ein Mitglied des Rathes fragte, welche Ver-gütungen die Herrn, die im Confistorium sitzen, für ihre Mühe erhalten,wurde festgesetzt, dass man alle Geldstrafen in ein Kästchen legen sollte,aus welchem man einem Jeden täglich zwei Sous bezahlen würbe.
Wir erinnern uns, wie sich Calvin in Frankreich über die Züchti-gung beklagte, mit der man einige verstockte Schwärmer bestrafte,Welche die Religion des Volkes laut verhöhnten. Sein Herz sprach da-mals, vom Mitleibe bewegt, der weltlichen Obrigkeit die Befugnisse ab,die Gewissen zu richten. Heute ist Calvin in Genf, Magistratspersonund Prediger, da ist seine Sprache eine andere.
„Was soll man mit Christen anfangen," fragt er, „welche, nach-dem sie vom Tische des Herrn hinweggewiesen wurden, das Urtheil derKirche verhöhnen?"
Calvin stellt diese Frage an sich, und gibt sehr schnell zur Antwort:„Die Nettesten sollen Dieselben dem Magistrate übergeben, und eineexemplarische Strafe fordern."
Der Beweggrund zu dieser Aenderung ist schändlich: „Wenn
er von den Principien, welche er in der Unterweisung feststellte,abwich, so geschah es, weil er den Uebermuth eines feindseligen Volkesunterdrücken musste."
Es ist augenscheinlich, daß sich Calvin bei der Aufstellung seinesSystems die Regierungsform des jüdischen Volkes zum Muster nehmenwollte. Man kann ihm zum Vorwurfe machen, er habe die Vorrechte
1) Ksßi8lre8 cke I'Ltst, 12 äec. 1341.
2) tzui 8U8pen8i n 8sers eoens proterve juäicium ecclesiso rc-8puunt,kae 8ua contumsciu ckeclsrsnt 86 extrsneoz, ne proinclo nikil 86irio-ribu8 re8tsre vickoo, nisi ul msgi8trntum ex8timulenl »N eo8 Nuriu 5coercencko8. Lp. 278.
3) Wahrscheinlich ist er von dem richtigen Princip, welches er in den Institutionenausstellt, nur abgewichen, weil ihn die Halsstarrigkeit des Volkes, mit demer es zu thun hatte, dazu zwang, Paul Henry. B. 2. S. 119.