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schen Glauben treu. Die einzelnen Gemeinden entschieden sichfür das Lutherthum, welches auch in der benachbarten Markherrschte. Als aber die Grafschaft 1530 an den reformirtenArnold von Bentheim-Teklenburg kam, mußten sich die meistenGemeinden zum reformirten Bekenntnisse schlagen und Arnold'sKirchenordnung von 1588 annehmen. Dies geschah in Berchem,Ergeste, Oestrich, Limburg. Lutherisch blieb nur die Gemeindezu Elsey; in Hennen lagen die Reformirten mit den Lutherischenin langem Hader, und man mußte sich endlich zum Simulta-neum verstehen.')
Zu der Grafschaft Mark gehörten auch die OrtschaftenGimborn, Gummersbach, Lieberhausen, Müllenbach, Neustadt,Ründerath, Wiedenest, wo seit der Mitte des 16. Jahrhundertsdas lutherische Vekenntniß vielfachen Eingang fand. Die luthe-rischen Prediger aus den schon übergetretenen märkischen Ge-meinden konnten hier leichtlich glänzende Erfolge feiern, weildaselbst für die katholische Sache auf eine überaus schlechteWeise gesorgt war. Einzelne Gemeinden waren mitunter ganzohne Geistlichen, und mußten sich damit begnügen, daß sie mis-sionsweise von den Dominikaner» in Marienheive bedient wurden.
Im Jahre 1610 wurde Gimborn mit Zubehör als beson-dere Unterherrschaft dem Grafen Adam von Schwarzenberg zuLehen gegeben und dazu 1630 das ganze Amt Neustadt als einefreie Neichsherrschaft mit allen Regalien, Gerechtigkeit und ho-her Landesobrigkeit hinzugefügt. Die katholische Landesregierungwar eifrig bemüht, einzelne Gemeinden wieder für den altenGlauben zu gewinnen. Deßwcgen entstanden Streitigkeiten,welche unter Vermittelung einer kaiserlichen Commission 1658durch den sogenannten Land-Vergleich geschlichtet wurden. Hierinwurden den Lutherischen, mit Rücksicht auf das Normalsahr 1624des westphälischen Friedens, fünf Pfarrkirchen im Neustädtischennebst zwei Kapellen zu Hülscnbusch und Vollmerhausen im Kirch-spiel Gummersbach und die zu Wiedenest gehörige Pfarrei Neu-
I) Jakobson, Th. 4. S, 426.