lichen Convente mit den Herren ti-atml)»» zu eraminircn, besterMaßen zu augiren und mit ihren guten Concepten zu verbessern,alsdann durch einen oder zwei üe^utakos den Ig. Septemberzu Cleve erscheinen und das ganze Werk all eo>,lir!»!>n,Iuiu über-reichen lassen, und hierzu sind die üos»ilnli ernannt worden, exsvn. ^»i. Joh. Pitten und Nud. Landmesser, ex s^n. OIU.Joh. Hund unv Keydtwcrd, ex sv». Nont. Joh. Jak. Loflerund David Bungard, ex Nur«. Ant. Sennichius oder inMangel dessen soll ein anderer ex m!u!stris ersucht werden."^Genannte Abgeordnete kamen dieser Bestimmung zufolge zu ei-nem außerordentlichen Convente in Cleve zusammen und suchtenihr Mandat durch Abfassung einer Kirchenordnung zu erfüllen.In Cleve wurden sie mit ihrer Arbeit nicht ganz fertig; selbigewurde auf einem zweiten Convente in Duisburg, Januar 1654,vollendet, und am 19. Februar der brandenburgischen Regierungmit folgender Bittschrift überreicht:
„Durchlaucht. Churf., Gn. Herr! Demnach a. 1609 durchGottes gncdige Regierung den LüIIol,, tllovo, Long- undschen Landen eine erfreuliche Thür zur Erkenntnüß der wahrenReligion zu gelangen in Gnaden eröffnet worden, und 8vno<I.tslonoi-. Z. nach fleißiger Unterredung mit Churpfälzischen u. a.vornehmen Thcologis gepflogen, a. 1610 eine gemeine Weißder Kirchen-Regierung, nach welcher alle Prediger dieser E.Churf. Durchlaucht. Fürstenthümer und Landen sich bishero re-gulirt, aufgesetzt und obgleich 8vu. Lon. in so kurzer Zeitnicht alles der Gebür ausführen können, E. Chur. D. Hochge-ehrter H. Vater hochseligcn Andenkens auch etliche mal denPredigern gnädigst anbefohlen, eine förmliche Kirchen-Ordnung,nach welcher sich die res. Kirchen in diesen Landen zu richtenhätten aufzusetzen, über dieses die fast allen Orten sowohl Pre-diger als Eltisten theils aus Unwissenheit ihres Amts, theilsaus Säumniß eingerissene Unordnung um selbige zu rcmedircn,starken Anlaß dazu gegeben, haben die Deputati der Clev., Jü-
I) Jakobson, Bd. 3. K, I»«.