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bung GotteS erscheinen lassen wollte und dle ganze Gemeindemit sich Hinüberzuziehen hoffte. Das gelang ihm auch und dieGemeinde war eö zufrieden, daß ihr Pfarrer den Gottesdienstnach reformirter Art umänderte und der Gemeinde in seiner Haus-balterin eine Frau Pastorin gab. Bald aber wußten ihm dieMönche von Bödingen seinen Schritt ernstlich leid zu machen;sie wußten ihn durch eifriges und strenges Zureden so weit zubringen, daß er seine Frau entließ, von der Kanzel herunteröffentlich erklärte, daß er bei seinem Uebcrtritt geirrt und ge-fehlt habe; daß er wieder zur alten Kirche zurückkehre und fürseinen Fehler strenge Buße zu thun gesonnen sei. Die Gemeindewar hiermit wieder zufrieden und folgte ihrem Pfarrer wiederzurück zum Bekenntniß des katholischen Glaubens. In Honneftraten 1565 der Pastor Anthonius und der Vikar Jakobus zurneuen Lehre über, wurden aber genöthigt, ihre Stellen zu ver-lassen. In Geistingcn heirathete um dieselbe Zeit der PastorAntonius und setzte bei seiner Hochzeit, an einem Abstinenztageden Gästen Fleischspeisen vor. Er mußte deßhalb seine Stelleverlassen. Einige Zeit nachher, wahrscheinlich in Folge vonRcchtgläubigkeitsbetheuerungen und Bcsserungsverhcißungen, konnteer an seine Pfarre wieder zurückkehren. Bald darauf mußte eraber Geistingen abermals und zwar für immer verlassen, weil erzu Ostern und Pfingsten das Taufwasser nicht hatte weihenwollen. Von diesen genannten Gemeinden entschieden sich für daslutherische Bekenntniß: Lennep, Remscheid, Burg, Honrath, Lütt-ringhauscn, Bolberg, Witzhelden, Dabringhausen, Walbröl, Ecken-hagen, Bourscheid, Roßbach, Odenspiel, Seelscheid, Holpe, Leich-lingen.
Unter bergischem Schutze standen die Herrschaften Harden-berg, Bruch und Linnep. Der Freiherr von Hardenberg, Wil-helm von Bernöau, war, wie der Franziskaner Paulk sagt, mitallen seinen Unterthanen, durch ein außerordentlich Gericht dergöttlichen Zulassung, innerhalb acht Tagen so calvinisch worden,daß keine einzige rechtgläubige katholische Seele mehr in der gan-