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Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
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war es nicht zn verwundern, daß manche Pfarrer mit ihren Ge-meinden zur neuen Lehre übertraten. Unter solchen Dcchantcnkonnten neuerungssüchtige Geistliche an ihren Kirchen, nachdemsie nach katholischer Kirchcnordnung ihre Investitur erhalten, all-mählich anfangen zu reformiren und vor und nach die ganzeGemeinde hinüberziehen. Ein solcher Geistliche sorgte dann da-für, daß gleichgesinnt«: Küster und Schullehrer angestellt wurden.Wenn es dann nach seinem Ableben wieder gelang, einen Gleich-gesinnten an seine Stelle zu erhalten, und der Dechant undArchidiakon aus Mangel an gutem Willen oder ans Mangel anBcihülse des weltlichen Armes keine Opposition einlegte undnichts zur Entfernung eines solchen Mannes that, so vernach-lässigten es der Pfarrer, Küster und Schullehrer, ihre Installa-tion beim ordentlichen Ordinarius zu holen, ließen sich dieselbevom Landesherr» verleihen, und die Reformation stand fest.Obwohl der Herzog Wilhelm sich noch immer katholisch nannteund sich in Betreff des KirchcnwescnS vielfach noch nach der ka-tholischen Ordnung richtete, so glaubte er dies doch nicht nöthigzu haben in Bezug auf die kirchliche Jurisdiktion. Er spracheigenmächtig dem kölnischen Erznschof, den Archiviakonen undDechanten ihre Gerichtsbarkeit ab und ernannte aus angemaßterMachtvollkommenheit herzogliche Dechanten, Cammerarien undSendschöffen, welche in seinem Namen die jenen gebührende Ju-risdiktion übernehmen und die Aufsicht über Kirchen- und Neli-gionssachen ausüben sollten. Daß diese herzoglichen Kirchendie-ner dann fast alle der neuen Richtung zugethan waren, ist höchstwahrscheinlich, und unter ihnen war es leicht, die Reformationeinzuführen. Von solchen herzoglich-katholischen Geistlichen nahmnun der eine mehr der andere weniger von der neuen Lehre undKirchenordnung an. Strenge Einigkeit fand keineswegs statt.Um immer mehr Einigkeit zu erzielen, und um die allenthalbennoch schwankenden Cäremonien einförmiger zu machen, hieltennun diese neuerungssüchtigen Geistlichen häufige Synoden undsuchten hierauf feste, bindende Bestimmungen zu treffen. Ganz

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