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ruhig und ungestört ihren Gang fort. Da6 Volk war bis da-hin gewohnt, sich von seinem Landeshcrrn in Betreff des Glau-bens Gesetze vorschreiben zu lassen. Diese Gewohnheit wurdedurch den augsburger Frieden zu Recht anerkannt. Das jülich-sche Volk erkannte in seinem Fürsten noch immer einen Bekennerdes katholischen Glaubens. Es wußte, daß er durch den venloerVertrag zum Bekenntniß dieses Glaubens verpflichtet war, daßer bei Neichstagöverhandlungen immer als katholischen Standsich bezeigte, daß er durch seine Gegenwart bei der Inthronisa-tion des Erzbischofs Adolph (1550) als ein Kind der ka-tholischen Kirche sich bekannte, G daß er mit den kölner Erzbi-schösen sich vielfach über eine Reform innerhalb der katholischenKirche benahm, daß er beim Kaiser mit Ernst jede Verdächtigungder Wortbrüchigkeit abwies und kein Sektirer, sondern im Ge-gentheil ein Feind aller Sektirerei zu sein mit Nachdruck behaup-tete. Im Gegensatze zu diesen Erfahrungen erkannte das Volkaber auch, daß er vielfach zu dem neuen Kirchenthum hinneigte.Es sah, daß er die Dinge, welche dem Volke vorzüglich alsProbirstein des Protestantismus galten, Laienkelch und Priester-che, wenn nicht offen empfahl, so doch offen billigte. Er selbstging im Empfange der Communion unter beiden Gestalten mitseinem Beispiele voran, auch nachdem das Interim schon auf-gehoben war. Unter dem 23. Januar 1565 erließ er vonDüsseldorf aus ein Edikt, worin er sagt: „Mögen wir gnädigerleiden, daß beider Gestalt das hochwiirdige Sakrament desAltars denen, so es aus christlichem Eifer mit beständiger An-zeigung ihres Gewissens nach genügsamer Erforschung dermaßen,sofern sie dazu geschickt und bequem befunden, reichen und aus-theilen. Auch hinwiederum diejenigen, so mit einer Gestalt zu-frieden, dabei ungehindert und ungewehrt bleiben lassen, so wirNiemand in seinem Gewissen deßhalb zu beschweren gemeintseind. Derowcgcn dann unser Befehl ist, daß Keiner den An-dern der Communion wegen schelte, auch die Pastorcs und Ka-
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