Wo cin Erzbischof, Bischof, Prälat oder andrer Geistliche vonder alten Religion abtreten würde, soll er sein Erzbisthum,Bisthum, Prälatur oder anderes Benefizium alsbald ohne Ge-genrede und Verzug verlassen. Die von den Protestanten ein-gezogenen Kirchengüter, welche unmittelbaren Ständen des Reichsnicht zugehörig sind, und in deren Besitz die Geistlichen zur Zeitdes passauer Vertrages, aber seitdem nicht gewesen, sollen indiesem Friedstande mit begriffen und eingezogen sein, und dieBesitzer sollen dieserhalb weder in noch außer Rechten darumangesprochen und angefochten werden, und das Kammergerichtsoll dieser Güter wegen keine Citation, kein Mandat, keinenProzeß erkennen und decerniren. Die geistliche Jurisdiction sollwider der augsburgischen Confession, Religion, Glauben, Be-stellung der Ministerien, Kirchengebräuche, Ordnungen und Cärc-monien bis zu endlicher Verglcickung ruhen, eingestellt undsuspendirt sein und bleiben. Es soll auch kein Stand den an-dern, noch dessen Unterthanen, zu seiner Religion drängen,abpraktiziren oder wider ihre Obrigkeit in Schutz und Schirmnehmen und in keiner Weise verthcidigen. Wo aber die Unter-thanen der einzelnen Neichsstände wegen ihrer Religion mitWeib und Kind an einen andern Ort ziehen und sich nieder-lassen wollen, denen soll solcher Ab- und Zuzug, auch Verkaufvon Hab und Gut gegen einen billigen Abtrag der Leibeigen-schaft und gegen die Nachsteuer, wie eS eines jeden Orts vonAlters her Gebrauch gewesen, unverhindert zugelassen und be-willigt werden. Dieser Friede soll bis zu christlicher, freundlicherund endlicher Begleichung der Religion und Glaubenssachenfest und unverbrüchlich gehalten werden. Wenn aber solcheBegleichung auf dem Wege des Geucral-Concils, einer Natio-nalversammlung, von Eolloquien und Reichshandlungen nichterfolgen sollte, so soll nichtsdestoweniger dieser Friedstand inallen Punkten und Artikeln als ein beständiger, beharrlicher undunbedingter, für und für ewig dauernder Friede aufgerichtet undbeschlossen sein und bleiben. In diesen Frieden soll auch die
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Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
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175
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