Punkten von den strengen Grundsätzen der Hierarchie abweichen,zum Zwecke des äußern Reichsfriedens die unbedingte Unterwer-fung unter die kirchliche Autorität versagen und trotz dem offe-nen Widerspruch der römischen Curie den Neichsbürgern andereUeberzeugung, wenigstens äußere Ruhe gönnen und gewähren zudürfen. In seinem Privatleben zeigte er diesen Grad von Un-befangenheit, wozu kein protestantischer Fürst sich zu erheben ver-mocht hätte, darin, daß er den Protestanten Crato nicht alleinzu seinem Leibarzte hatte, sondern ihn auch in allen andern Be-ziehungen seines weitgehenden Vertrauens würdigte. Aber aufdem Reichstage selbst, der endlich mit Anfang des Jahres 1555in Augsburg eröffnet wurde, vermochte er es nicht, die einzel-nen Stände zu der unbefangenen Ansicht zu erheben, daß die ein-zelnen Reichsbürger, unbeschadet der Reichseinheit und NeichSge-setze, auch bei Verschiedenheit der Confession friedlich neben ein-ander wohnen könnten. Bei den Katholiken wie Protestantenwar zu fest und lebendig die Ueberzeugung, daß ihre Religions.form die einzig wahre, und daß die der Gegner völlig falsch,gottlos und verdammlich sei. Nur bis zu der Nachgiebigkeitkonnte es gebracht werden, daß man beim Abschluß des Friedensnur die Genossen des Reiches, die Stände des Reiches, trotz derVerschiedenheit der Religion friedlich neben einander vertrug.So weit konnte man sich nicht erheben, daß man ein friedlichesNebeneinanderlcben der Staatsgenossen verschiedener Confessionals gesetzliche und rechtliche Grundlage des Reiches festsetzte.Das Verhältniß der Stände zu ihren Unterthanen wurde durch-aus nicht als ein Verhältniß überzeugungsfreier Menschen zueinander berücksichtiget. Man dachte gar nicht daran, auf Grund-lage des friedlichen Verhältnisses der Stände zu einander aucheine freisinnige gesetzliche Norm aufzustellen, nach welcher dieStände ihre Unterthanen nur behandeln durften. Die Unter-thanen blieben gleichsam rechtlos und ganz der Willkür ihrerHerren preisgegeben. Nach solchen Grundsätzen kam endlich den26. Septemb. 1555 der Friede zu Stande. Sein Hauptinhalt
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Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
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173
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