dern sandte als seine Bevollmächtigte Dietrich von Manderscheidunv Iii-. Dietrich Terlon; Seitens der Stadt Köln waren zu-gegen Arnold von Siegen und der Lizentiat der Rechte JohannHclffmann'). Von dem Domkapitel, der Universität und demkölner Clerus wurde Johann Gropper als Vertreter der katho-lischen Sache hingesandt, H Der Kaiser nahm die kölner Appel-lation an und erließ noch während des Reichstages von Wormsaus am 27. Juni 1545 einen vom Prokanzler, dem CardinalOtto von Truchses, Bischof von Augsburg unterzeichneten H Schutz-und Schirmbrief, worin er erklärte, daß er die Bewohner des Erz-stiftes in seinen kaiserlichen Schutz nehme, und bei Strafe derAcht gebot, daß Niemand sie in ihrer Religion, im Besitze ihrerGüter und Rechte hindern solle. Dem Erzbischofe selbst befabler, in Zeit von 30 Tagen vor ihm zu erscheinen, sich wegen derKlagen des Kapitels zu rechtfertigen; inzwischen solle er mitallen Neuerungen einhalten, und das, was erneuert wäre, wiederauf den alten Fuß setzen. Nicht lange nachher forderte Paul II!durch ein Breve ähnlichen Inhaltes, ausgestellt unter dem 18.Juni, den Hermann und seine Anhänger aus dem Domkapitelauf, sich innerhalb 60 Tagen in Rom zu verantworten. DieserEinladung gehorchte aber keiner der Vorgeladenen, und sie gin-gen hartnäckig den einmal betretenen Pfad weiter. Daher wurdezuerst, am 8, Jan. 1546 durch den päpstlichen Legaten Vcralliam kaiserlichen Hoflagcr zu Macstricht eine Suspensionsbulle ge-gen Hermann und seinen Anhang im Kapitel publicirt, und kurzeZeit später belegte Paul III. ihn und Alle, die es mit ihmhielten, in einer Bulle vom 16. April mit dem großen Kirchen-banne: „Weil er, uneingedenk seines eigenen Heiles, gegen die Regelnund die Lehre der Kirche und die Ueberlieferungen der Apostel,gegen die in der Kirche herkömmlichen Gebräuche der christlichenReligion und die Cäremonien, gegen die von Leo X. über Lu-
>) Rclchstags-Abschicde, S. 33N,
2) Harheim, biin. Col,, p. !7k!,
3) 8eck?ll(?oi't'. I. III, D, !N7, ff.