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mach zu entsenden. Ncberbaupt setzten die Mitglieder des Dom-kapitelö der Unselbstständigkeit des alten Fürsten eine solche Fe-stigkcit, seinem schwankenden Glauben eine solche Entschiedenheitund Beharrlichkeit und innige Neberzeugung entgegen, daß cSwohl schwer halten mußte zu hoffen, daß irgendwie die Neuerungbei ihnen von Einfluß sein könnte. Trotzdem ließ der Churfürstsich dennoch verleiten, ihnen sowohl mündlich wie schriftlich hie-rauf zu erwiedern, sein Benehmen zu vcrtheidigen und ihnenseinen Willen, auf dem einmal betretenen Wege fortzufahren,plausibel zu machen. Dieser Schriftwechsel wiederholte sich viel-fach: der Churfürst entschuldigte und vertbeidigtc; das Capitelklagte, bat und drohte, endlich denfenigen Weg zu wählen, wel-chen die Rechte des Vaterlandes, die Verträge und Bündnisseder Vorfahren in dergleichen Fällen vorschrieben, und endlich vonseinem Rechte, die Stände zu versammeln, Gebrauch zu machen.Dieses Recht sprach die als Staatsgrundgesetz geltende Erblan-desvereinigung vom Jahre 1463 klar aus: Nro. 21 sagt: „Itemob in zukommenden Zeiten unser zukommender Herr oder die Sei-nen wider die vorgenannten Punkte oder seine Eide und Be-schreibungen etwas thun soll, oder etwas Neuerung in Sachenunserer heiligen Religion wider der christlichen und katholischenKirch allgemeine Ordnung oder sonst in geistlichen und weltlichenSachen sich unterstünde, durch sich oder die Seinigen vorzuneh-men, was Gott nicht wolle, und sein Capitel ihn oder die Sei-nigen darum ersucht hätten, und sie es doch nicht abstellten, somöge das Capitel die Edellcute, Ritterschaft, Städte und ge-meine Landschaft zusammen oder besonders berufen, und sie sollendem Capitel folgen und dem Herrn das zu erkennen geben/")Bei diesem standhaften Benebmen des kölner Domcapitcls, wel-ches vielfach auf Antrieb und ganz im Geiste der Universitätund Geistlichkeit handelte, war vorzüglich thätig der Carmeliter-Provinzial und Univcrsitäts-Professor vr. Everhard von Billst,
lg Sammlung der Verfassungsstücke des Erzstiftes Köln, Köln bei Kra-kamp 1772, S. 7.
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