Druckschrift 
Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
Entstehung
Seite
121
Einzelbild herunterladen
 

121

klärt und die Fortsetzung der Verhandlung auf den nach NegenS-burg ausgeschriebenen Reichstag verwiesen wurde.Hermann'sHauptgedanke und Streben war und blieb Friede und Einigung.Voll der schönsten Hoffnungen sandte er seine Gesandten Diet-rich Graf zu Manderscheid und Blankenheim, Herr zu Schlei-den, Kerpen, Kronenburg und Neuenbürg und Johann Groppcrnach Negcnsburg, wo er erwartete, daß alle Uneinigkeit würdegeschlichtet werden. Hier lernte Gropper den Bucer noch näherkennen: sie standen sich gegenüber als Collocutoren, jener vonkatholischer, dieser von protestantischer Seite. Anfangs schienendie Vergleichsvcrsuche günstigen Erfolg zu versprechen: denn bei-derseits zeigte man Milde und Nachgiebigkeit. Wie von prote-stantischer Seite die Collocutoren Melanchthon und Pistcrius ausGrundsatz und Bucer aus kluger Ueberlegung zu Milde und Ver-söhnlichkeit gestimmt waren, so zeigte von katholischer Seite so-wohl der Charakter der Collokutorcn Eck, Pflug und Groppcr,wie auch die Schrift, welche als Grundlage der Verhandlungdienen sollte, daß es ihnen um den Frieden wahrer Ernst war.Wenn der Wille auch gut war, so litt doch die Sache selbstnicht, daß dasjenige erreicht würde, was man erstrebte. Hätteman sich auch vollkommen über die 24 Punkte,") welche in demvom Kanzler Granvella vorgelegten Buche, dem sogenanntenNegensburger Interim, behandelt waren, geeiniget, so hätte dieEinigung nicht von langer Dauer sein können. Denn einerseitswürde sich bald gezeigt haben, daß man durch Befolgung diesesInterims oder seiner Conscquenzen bald in Widerspruch mit ver-schiedenen unabänderlichen katholischen Lehren gerathcn würde,und andererseits würden sich die lutherischen Eiferer, wie Lutherselbst, Karlstadt, Amsdorf u. A, keineswegs mit einer solchenkleinen Reformation begnügt haben, und sie hätten bald ibrealten Angriffe wieder erneuert. Dieses Interim, es mag nundurch die fast übergroße Liebe Gropper's zur Versöhnung, oder

l) Salig, B. z. K, 2. §, ».ibiil. §. g.