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Geistlichen leichtlich Raths erholen könne. Das lästige und ängst-liche Aufzählen aller Sunden wollte er beseitigt wissen; die Ab-solution sollte aber beibehalten werden. Er selbst beichtete stetsbei Johann Karpio. Alles, was beim Gottesdienste auf Ver-ehrung und Anrufung der Heiligen, namentlich der Mutter Got-tes, hindeutete, mußte abgeschafft werden; vor Allem mußte das«slv« rogina weichen. Beim Gottesdienste wurden die altenGewände, die Lichter und Altäre beibehalten; aber die bis da-bin gebräuchliche lateinische Sprache wurde allmählich ganz ver.drängt. Die Ehesachen wurden ganz dem kirchlichen Forum ent-zogen und als zum öffentlichen Rechte gehörig erklärt.')
Mit diesen Veränderungen in den kirchlichen Ceremonienging die Umwandlung des Zweckes der Kirchengüter Hand inHand. Man huldigte dem Grundsatze Luther'S, daß alle Stif-tungen und alle Güter der Bisthiimer, Abteien und Klöster denFürsten zugehörten, in deren Ländern sie gelegen wären, oder denCommünen, wo sie sich befänden; wo die Bischöfe aber wirklickeweltliche Herren wären, da könne man noch dulden, daß sie in derEigenschaft als weltliche Herren solche Güter verwalteten. Das GutGottes sollte Staatsgut werden und sollte nur dazu dienen, dieDiener des göttlichen Wortes zu besolden, öffentliche Schulen zustiften zum Unterrichte der Jugend beiderlei Geschlechtes, um Hos-pitäler, Armenhäuser, Waisenhäuser zu gründen und jeden öffent-lichen Nutzen zu fördern. Eigentlich wurde die Verwendung die-ses Gutes keine andere als früher: die Verwalter wurden blosandere.?)
1) 8^rk>'Ntl. !. ni. §, 49.
2) 5><7ck«-n(I, I, h. >37; l, II. Z, !5,