empfangen und Buße thun wollten, könnten sie durch ihre Ordi-narien, nach päpstlicher Dispensation, zu ihren früheren Stellenwieder gelangen; den Geistlichen soll kein öffentlich unehrlichesLeben, keine Gemeinschaft mit unzüchtigen Weibern, keine un-chrbarc Kleidung zugelassen werden; die geistlichen Güter sollenaus dem Gebrauch der Laien gerettet und in den vorigen Standgesetzt werden; kein Prediger soll zugelassen werden, er sei den»von seinem Ordinarius craminirt und als tüchtig erkannt.')
Zwar war nun durch diesen Neichstagsabschied rechtlich derweitern Ausbreitung der Reformation in Deutschland wenigstenseinstweilen Schranken gesetzt. Aber thatsächlich nützten dieseSchranken nichts; denn die protestantischen Stände weigertensich fortwährend, die bindende Kraft dieser Beschlüsse anzuerken-nen, ihr Betragen darnach zu regeln und mit dem Neformircnin ihren Landen einzuhalten. Dem Kaiser gebrach es auch an allerMacht, diesen Beschlüssen dcö Reiches äußern Nachdruck zu ge-ben. Denn eineötheils waren die katholischen Reichöfürstcn zueiner solchen schwierigen Erccution gar nicht hinreichend gerüstet,und anderntheils waren sie auch wenig geneigt, ihre Eifersuchtgegen das Haus Oestreich zu übersehen und dem Kaiser seineMacht wiedergeben zu helfen, die ihm zu entreißen, sie sich soviele Mühe hatten kosten lassen. Mit dem Schlüsse dieses Reichs-tages war nun ganz Deutschland in zwei feindliche Heerlagerförmlich gctheilt, und hauptsächlich von der Gesinnung und demWillen der Fürsten hing es ab, welcher Partei sich ein Volk zu-schlagen werde. Von setzt ab scheuten sich die Fürsten in keinerWeise mehr, praktisch alle Conscqucnzcn aus der neuen Lehre zuziehen und die Kirche in ihren Territorien mit Hab und Gut,mit Lehre und Diseiplin zu ihrem Ressort zu ziehen. Die Theo-logen und früher» Benefieiaten und Kirchenpfründner mußtenwillig den Weg zur geistigen Knechtschaft und äußern Unselbst-stäudigkeit gehen, den sie selbst mit so viel Hoffnung gezeigt undmit solchem Eifer angebahnt hatten. Wenn auch mancher schna-lz Ruchst^igö-Abschitde, S. 2ll,