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Geschichte der Reformation im Bereiche der alten Erzdiözese Köln
Entstehung
Seite
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Fakultät wurden ein Kanonikat und Präbende in St. Ursulaund eines in St. Cäcilien bestimmt. Die medicinische Fakultätsollte für einen Professor ein Kanonikat und Präbende in St.Maria im Kapitolium haben.

Von Eugen IV. wurden den 9. Juni 1437 die Professorender Theologie und des kanonischen Rechtes mit einem andernIndulte bedacht, welches den Namen soeuncla Gratia erhalten,wonach für sie noch ein Kanonikat und Präbende im Dom, St.Gereon und St. Maria im Kapitol, wie in allen übrigen Colle-giatstiftern der Stadt rcservirt wurde. Den 24. Mai 1451wurde dieses Indult von Nicolaus V. dahin ausgedehnt, daßaußer den Professoren der Theologie und des kanon. Rechts auchden Professoren des Civilrechtes, der Medizin und der Philoso-phie zu Nutzen kommen sollte.

So waren also wenigstens gegen dreißig Professoren derverschiedenen Fakultäten kirchliche Pfründner, ohne zu gedenkender vielen Professoren, die als Mönche in den Klöstern der Stadtder Kirche Brod aßen. Außer den Säkulargeistlichcn, welche nachdem päpstlichen Indulte als Studenten der Universität einge-schrieben werden konnten, befanden sich noch immer eine großeAnzahl anderer kirchlichen Pfründner an dieser Anstalt, welche zurResidenz nicht verpflichtet waren, oder die an ihren Stellen einenSubstituten gestellt hatten, und außerdem noch viele Mönche ausden Klöstern Kölns wie seiner Umgebung. Der Rektor mußtenach einem Statut von 1484, dem nur zwei Doktoren der Me-dizin widersprochen hatten, ein Cölibatarius sein, und wird des-wegen wohl selten oder nie ein Laie diese Würde erlangt haben.Der Univcrsitätskanzlcr war immer der zeitige Propst des hohenDomstifts Jeder Magister, Doktor oder Schüler der Uni-versität mußte äußerlich bekunden, daß er Mitglied einer geist-lichen Anstalt sei: sie durften nur in Clerikalkleidern erscheine».Um in religiöser Beziehung in keiner Weise zu verkommen,mußten sie an bestimmten Tagen zu den h. Sakramenten gehen,

1) INiZdendnrp Iii). V.