Ansichten und Bestrebungen derjenigen zu richten, welche diebürgerliche Gewalt in Händen hatten, und bei den einzelnenLandthcilen unserer Diöcesc gewann die politische Stellung imRcichsvcrbande den Haupteinftuß auf Einführung oder Behin-derung der Reformation. Die ganze Diöcese umfaßte einenLändcrcompler von zwanzig verschiedenen Gebieten. H Obenansteht der Churstaat Köln, an dessen Spitze der Churfürst mit sei-nem Domkapitel steht, und diesen zur Seite sind die Interessendes Landes noch durch drei andere Stände, den Stand der Gra-fen , Ritter und Städte, vertreten. Dem Churftaate zunächstan Macht und Länderbesitz stehen die vereinigten HerzogthümcrJülich, Cleve, Berg und die Grafschaften Mark und Ravens-berg, wo auf den Landtagen die Stände der Ritter und StädteSitz und Stimme hatten. Dann folgen die Grafschaft Mors,ein clevischcs Erblehen, das Churfürstenthum Trier mit zwölfPfarreien im eifeler Decanat, die Grafschaft Mandcrscheid-Blankcnheim-Gcrolstein, die Grafschaft Schleiden, die GrafschaftAremberg, 1576 zum Fürstenthum erhoben, die Grafschaft Ker-pen und Lommersum, die Herrschaften Wickerath und Schwanen-berg, die Herrschaft Mylcndonk, Sayn-Hachenburg, Sayn-Altenkirchcn, die Herrschaft Gimborn und Neustadt, die Graf-schaft Höhen-Limburg, die Fürstabteicn Stablo und Malmcdy,Prüm, Essen, Werden und die Reichsstädte Köln und Dortmund.Trier, Prüm, Stablo und Malmedy, Aremberg, Bergen undLommersum bleiben, als von der Reformation unberührt geblie-ben, außer Betracht.
!) Büsching, neue Erdbcschrcihimg, Tb. 7.2) Eichhoff, I o. S. t>